Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss
Verfasst: 28.06.2016, 14:21
Hallo zusammen
habe seit Anfang des Jahres bei uns die Buchhaltung übernommen und komme jetzt einfach nicht weiter
Kurz zum Sachverhalt:
Eine Mandantin hat uns wegen Falschberatung verklagt. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Wir haben unsere Gebühren nach dem RVG ohne USt. festsetzen lassen. Nun hat die gute Dame aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses gezahlt.
Nun zu meiner Frage:
Buche ich die Kosten im RA-Micro mit 19 % USt. oder mit 0 %, da ja keine USt. festgesetzt wurde? Ich habe schon Rücksprache mit dem Steuerbüro gehalten, doch leider wusste die Dame dort auch nicht so genau, wie ich das buchen muss (?!?). Sie meinte, im Zweifel soll ich es mit 0 % auf das SK Entschädigungen buchen. Ich bin hier jetzt etwas unschlüssig. Wie verbucht Ihr solche Zahlungen? Führt Ihr aus diesen Zahlungen die USt. an das Finanzamt ab?
Gruß Steffi
habe seit Anfang des Jahres bei uns die Buchhaltung übernommen und komme jetzt einfach nicht weiter
Kurz zum Sachverhalt:
Eine Mandantin hat uns wegen Falschberatung verklagt. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Wir haben unsere Gebühren nach dem RVG ohne USt. festsetzen lassen. Nun hat die gute Dame aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses gezahlt.
Nun zu meiner Frage:
Buche ich die Kosten im RA-Micro mit 19 % USt. oder mit 0 %, da ja keine USt. festgesetzt wurde? Ich habe schon Rücksprache mit dem Steuerbüro gehalten, doch leider wusste die Dame dort auch nicht so genau, wie ich das buchen muss (?!?). Sie meinte, im Zweifel soll ich es mit 0 % auf das SK Entschädigungen buchen. Ich bin hier jetzt etwas unschlüssig. Wie verbucht Ihr solche Zahlungen? Führt Ihr aus diesen Zahlungen die USt. an das Finanzamt ab?
Gruß Steffi