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Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss

Verfasst: 28.06.2016, 14:21
von creepery
Hallo zusammen :wink2

habe seit Anfang des Jahres bei uns die Buchhaltung übernommen und komme jetzt einfach nicht weiter :sad:

Kurz zum Sachverhalt:

Eine Mandantin hat uns wegen Falschberatung verklagt. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Wir haben unsere Gebühren nach dem RVG ohne USt. festsetzen lassen. Nun hat die gute Dame aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses gezahlt.

Nun zu meiner Frage:

Buche ich die Kosten im RA-Micro mit 19 % USt. oder mit 0 %, da ja keine USt. festgesetzt wurde? Ich habe schon Rücksprache mit dem Steuerbüro gehalten, doch leider wusste die Dame dort auch nicht so genau, wie ich das buchen muss (?!?). Sie meinte, im Zweifel soll ich es mit 0 % auf das SK Entschädigungen buchen. Ich bin hier jetzt etwas unschlüssig. Wie verbucht Ihr solche Zahlungen? Führt Ihr aus diesen Zahlungen die USt. an das Finanzamt ab?

Gruß Steffi

Re: Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss

Verfasst: 28.06.2016, 14:22
von Pepples
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss

Verfasst: 28.06.2016, 15:06
von creepery
Hallo,

sorry, alles ausgefüllt.

Gruß Steffi

Re: Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss

Verfasst: 28.06.2016, 15:10
von AliceImWunderland
Hmmmm.... keine Ahnung wie das mit RAM geht, aber bei uns werden diese Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer gebucht mit dem Vermerk "Es handelt sich um nicht steuerbare Leistungen im Sinne von § 14 UstG."

Re: Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss

Verfasst: 28.06.2016, 15:36
von creepery
Hallo,

danke für Ihre Antwort. Buchen Sie den Erlös dann einfach auf das entsprechende Umsatzerlöskonto?

Re: Erstattung aus Kostenfesetzungsbeschluss

Verfasst: 29.06.2016, 08:13
von AliceImWunderland
Ich kann ehrlich gesagt nicht sagen, auf welches Konto das gebucht wird. Ich kontiere die Sachen alle vor und das Steuerbüro bucht sie dann auf die richtigen Konten.