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Rechnung an Mandanten im Ausland

Verfasst: 12.05.2016, 10:46
von BiancaB
Hallo, wir sind hier im Büro etwas zweigespalten:

Ich mache eine Rechnung an einen Unternehmer im europäischen Ausland...also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Jetzt hat in der Sache noch ein Termin in Deutschland stattgefunden, für den mein Chef eine Bahnfahrkarte gekauft hat. Stelle ich dem Mandanten nun nur die Netto-Kosten für die Bahnfahrt in Rechnung oder den Bruttobetrag?

Würde ich die Rechnung jetzt gegenüber einer Privatperson im europäischen Ausland machen, dann nehme ich alles mit Umsatzsteuer, aber in dem obigen Fall gibt es verschiedene Meinungen und der eine rechnet die angefallenen Kosten mit und der andere ohne Umsatzsteuer ab.

Was ist denn nun richtig?? Antworten gerne mit Verweis....


Vielen Dank

Re: Rechnung an Mandanten im Ausland

Verfasst: 27.07.2016, 10:30
von Wölfchen94
Kommt jetzt vielleicht ein bisschen spät:

Wenn uns die VAT bekannt ist, und diese auch bestätigt ist, dann rechnen wir alles ohne MwSt. ab.
Haben wir die nicht dann wird mit MwSt. abgerechnet.