Bürobedarf etc als Einlage buchen

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
Scampolo71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2016, 13:35
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

11.05.2016, 14:08

Tach'chen,
meine Chefin gibt mir gelegentlich Belege über Anschaffungen für die Kanzlei, die sie bar oder vom Privatkonto bezahlt hat. Normalerweise fertige ich dann Auslagenrechnungen mit sämtlichen kleinen Beträgen, überweise die Gesamtsumme auf das Privatkonto meiner Chefin als Erstattung und buche dann die einzelnen Beträge z. B. Bürobedarf auf 4930, Bewirtungskosten auf 4650, etc.
Um nun die lästige Überweisung (Erstattung der Kosten an meine Chefin) einzusparen, möchte ich die Auslagen meiner Chefin als Einlage buchen.
1.) Wie stelle ich das an, da ich ja kein Bankkonto verwende?
2.) Wenn ich eine Einlage buche, muss ich sie auf 1890 buchen. Da es ja z. B. Bürobedarf ist, gehört das auf 4930.
HIIIIIILLLLFEEEEE!
Ich nutze das Buchungsprogramm von RA-Micro.
Hat jemand einen Tipp? *lieb guck*
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

11.05.2016, 15:14

Hyast du keine Kasse? Ich buche sowas immer als Kassenein- und -auszahlung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Scampolo71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2016, 13:35
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

11.05.2016, 15:39

Lieben Dank für deine Antwort!
Eine Kasse habe ich natürlich, aber da muss dann auch immer wieder Geld eingezahlt werden und die Beträge muss ich dann ja auch wieder meiner Chefin auszahlen. Gleiche Schema also.
Benutzeravatar
elise98de
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4769
Registriert: 05.05.2009, 16:13
Beruf: Refa
Software: Advoware
Wohnort: iTdA

#4

11.05.2016, 15:46

Ich mache es auch wie Anahid. Am besten ist es, wenn du euren Steuerberater dazu einmal befragst.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Scampolo71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2016, 13:35
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#5

11.05.2016, 15:47

Der kommt morgen. Steht schon auf dem Zettel :-)
Danke!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

11.05.2016, 15:59

Scampolo71 hat geschrieben:Lieben Dank für deine Antwort!
Eine Kasse habe ich natürlich, aber da muss dann auch immer wieder Geld eingezahlt werden und die Beträge muss ich dann ja auch wieder meiner Chefin auszahlen. Gleiche Schema also.
Falsch.

Das sind "fktive" Einzahlungen. Ich hab das hier oft mit Tankbelegen. Du buchst die Quittung über den Bürobedarf als Kassenausgang und - damit dann Dein Kassenbestand wieder stimmt - eine Einlage der Chefin in die Kasse. Damit ist die Kasse glatt. Als Beleg kannst Du einen Zettel abheften, auf dem ich z.B. Barzahlung privat Tankbeleg vom ..... schreibe. Reicht aus.
Zuletzt geändert von Anahid am 17.05.2016, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Scampolo71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2016, 13:35
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#7

11.05.2016, 16:12

Stimmt schon, ich muss die Beträge ja nicht physisch leisten. Allerdings vermeide ich gern die "Kasse". Mal schauen, was morgen der Stb vorschlägt. Danke bis hierher! :-)
Benutzeravatar
malevil
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 67
Registriert: 18.09.2009, 09:37
Beruf: seit 2009 Angestellte in Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Software: Advoware
Wohnort: Berlin

#8

12.05.2016, 08:31

guten morgen.

ich würde einen eigenen belegnummernkreis anlegen. z.b. "pe" für privateinlagen, oder was dir halt sinnvoll erscheint. damit bleiben die kasse und die bank unberührt und alles kann über 1890 auf den jeweiligen aufwand gebucht werden.

lg malevil
Rechtsverdreher
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 22.11.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#9

14.05.2016, 09:07

Ich würde das als Barzahlung aus der Kasse buchen. Wenn kein oder zu wenig
Geld in Kasse 2 Möglichkeiten: 1. Privateinlage an Kasse.. 2. Geld holen v. Bank und umbuchen: Finanzkonto an Kasse..
Antworten