Hallo,
wir haben eine PKH-Liquidation erstellt, welche falsch war. Nun meine Frage, ich muss die PKH-Liquidation doch gutschreiben und eine Gutschrift an das Gericht schicken nebst einer neuen Liquidation oder macht ihr das anders ? Muss doch jetzt irgendwie offiziell ausgebucht werden bei uns und bei denen. Bei uns im RA-Micro heißt es immer Gutschrift oder arbeitet Ihr auch mit Korrekturrechnung?
PKH-Liquidation falsch/Gutschrift
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Also ich mache eine Gutschrift für meine Buchhaltung und teile dem Gericht mit, dass der Antrag auf Festsetzung der Vergütung vom .... zurückgenommen und anliegend ein korrigierter Antrag übersandt wird. Damit gab es noch nie Probleme. Ob es jetzt buchhalterisch so in Ordnung ist, keine Ahnung.Skyline hat geschrieben:Hallo,
wir haben eine PKH-Liquidation erstellt, welche falsch war. Nun meine Frage, ich muss die PKH-Liquidation doch gutschreiben und eine Gutschrift an das Gericht schicken nebst einer neuen Liquidation oder macht ihr das anders ? Muss doch jetzt irgendwie offiziell ausgebucht werden bei uns und bei denen. Bei uns im RA-Micro heißt es immer Gutschrift oder arbeitet Ihr auch mit Korrekturrechnung?
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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So mache ich das auch, die Gutschrift wird nicht an das Gericht geschickt und verbleibt in der Akte. Kein Gericht, Mandant oder Rechtsschutzversicherung hat jemals eine Gutschrift verlangt.