Hallo,
ich bin in unserer Kanzlei zuständig für die Buchhaltung. Nun ist mir nicht klar, wie ich in folgendem Fall einwandfrei vorgehen muss:
Wir haben einem Mandanten eine Rechnung geschickt, in der der Nettobetrag (Honararvereinbarung + Dokumentenpauschale + Auslagenpauschale) sowie die sich daraus ergebende Umsatzsteuer ausgewiesen sind und in der die Erstattung der Rechtsschutzversicherung anschliessend abgezogen wurde.
Wie verbuche ich die Zahlungseingänge von Mandant und Rechtsschutzversicherung steuerlich richtig? Die Umsatzsteuer habe ich ja nur dem Mandanten gegenüber ausgewiesen, trägt er die Umsatzsteuer alleine und die Rechtsschutzversicherung zahlt nur einen Erstattungsbeitrag, in dem keine Umsatzsteuer enthalten ist? Oder ist in beiden Zahlungen jeweils ein Teil der Umsatzsteuer enthalten?
Grüße
GLinux
Umsatzsteuer und Rechtsschutzversicherung
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Ja, das ist zumindest vom Buchungsvorgang einfacher.Anahid hat geschrieben:Ich würde beides mit Mehrwertsteuer verbuchen.
Aber: Die Mehrwertsteuer steht ja nur als Gesamtbetrag in der Rechnung an den Mandanten. Und wenn ich bei der Zahlung der Rechtsschutzversicherung anteilig Mehrwertsteuer buche, dann habe ich die ja nie irgendwo explizit ausgewiesen... Soweit ich weiß, ist das nicht zulässig...?
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Wieso das? Eine Rechnung - im Original - bekommt doch ohnehin ausschließlich der Auftraggeber, also Euer Mandant, und dort ist die MwSt. ja ausgewiesen. Die RSV bekommt davon lediglich eine Abschrift, da sie nicht Rechnungsempfänger ist, sondern lediglich aufgrund ihres Versicherungsvertrages mit Eurem Mandanten dessen Kosten (vollständig oder zum Teil) erstattet.GLinux hat geschrieben:Ja, das ist zumindest vom Buchungsvorgang einfacher.Anahid hat geschrieben:Ich würde beides mit Mehrwertsteuer verbuchen.
Aber: Die Mehrwertsteuer steht ja nur als Gesamtbetrag in der Rechnung an den Mandanten. Und wenn ich bei der Zahlung der Rechtsschutzversicherung anteilig Mehrwertsteuer buche, dann habe ich die ja nie irgendwo explizit ausgewiesen... Soweit ich weiß, ist das nicht zulässig...?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Ok, das hat mich jetzt überzeugt.skugga hat geschrieben:Wieso das? Eine Rechnung - im Original - bekommt doch ohnehin ausschließlich der Auftraggeber, also Euer Mandant, und dort ist die MwSt. ja ausgewiesen. Die RSV bekommt davon lediglich eine Abschrift, da sie nicht Rechnungsempfänger ist, sondern lediglich aufgrund ihres Versicherungsvertrages mit Eurem Mandanten dessen Kosten (vollständig oder zum Teil) erstattet.
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Gern geschehen!GLinux hat geschrieben:Ok, das hat mich jetzt überzeugt.skugga hat geschrieben:Wieso das? Eine Rechnung - im Original - bekommt doch ohnehin ausschließlich der Auftraggeber, also Euer Mandant, und dort ist die MwSt. ja ausgewiesen. Die RSV bekommt davon lediglich eine Abschrift, da sie nicht Rechnungsempfänger ist, sondern lediglich aufgrund ihres Versicherungsvertrages mit Eurem Mandanten dessen Kosten (vollständig oder zum Teil) erstattet.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.