Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
- Soenny
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Der Gegner bekommt nie eine Rechnung, höchstens eine Kostenberechnung, fertig und den Rest (Zahlungspflicht) kann er über Beschluß/Urteil pp. nachweisen.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wir haben aber kein Urteil oder Beschluss. Der GG hat im Termin zur notariellen Beurkundung die Übernahme der gesamten Kosten erklärt. Und jetzt möchte er halt ne entsprechende Rg, weil er die sicherlich absetzen möchte..
- Soenny
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Dann steht das hoffentlich auch so in der Urkunde und dann hat er den Nachweis, daß er zur Zahlung verpflichtet ist. Du kannst keine Rechnung auf einen Dritten ausstellen, der nicht Leistungsempfänger ist, hier kommt nur eine Kostenberechnung in Betracht.Der GG hat im Termin zur notariellen Beurkundung die Übernahme der gesamten Kosten erklärt.
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Es steht drin, aber nur dass er die Kosten der Scheidung zu tragen hat (hat die Mdtin versemmelt) und nicht die außergerichtlichen.. Wär halt blöd wenn er dann nicht bezahlen würde.. Ich glaube jch werde morgen mal unseren Steuerberater fragen..
- icerose
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Moin, Moin,
habe wie versprochen mit meiner Buchhalterin (auch angehende Juristin) gesprochen:
Wir kommen zu dem Schluss, dass die Rechnung - hier gehen wir von einer noch nicht existenten und unbezahlten Rechnung aus - wohl auf den Gegner ausgestellt werden kann, allerdings den Hinweis enthalten sollte, dass die Leistung für sowieso erbracht wurde und der Gegner die Rechnung aufgrund interner Absprache (zwischen Leistungs- und Rechnungsempfänger) erhält.
Problematisch wäre es, wenn eine bereits existente Rechnung bezahlt und im Nachgang der Rechnungsempfänger geändert würde (§ 14 IV UStG). Sonst würde jemand, der wohl nicht gezahlt hat, die Steuervorteile genießen. Dies gilt es zu verhindern.
Ähnlich stelle ich mir den Fall vor: Ich lasse der Themenstarterin über Fleurop einen Strauß Blumen schicken. Sie ist Leistungsempfänger und ich bin Rechnungsempfänger. Ich krieg die Rechnung und bezahle sie. Ergo: wo ist das Problem?
habe wie versprochen mit meiner Buchhalterin (auch angehende Juristin) gesprochen:
Wir kommen zu dem Schluss, dass die Rechnung - hier gehen wir von einer noch nicht existenten und unbezahlten Rechnung aus - wohl auf den Gegner ausgestellt werden kann, allerdings den Hinweis enthalten sollte, dass die Leistung für sowieso erbracht wurde und der Gegner die Rechnung aufgrund interner Absprache (zwischen Leistungs- und Rechnungsempfänger) erhält.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Hallo icerose, vielen Dank fürs Nachfragen
Das Problem ist, es gibt schon eine Rechnung, ausgestellt auf die Mdtin und diese ist auch schon versandt. Von daher habe ich den GG jetzt einfach auf § 14 UStG verwiesen und mitgeteilt, dass wir nur auf den Leistungsempfänger, also auf die Mdtin, die Rg. ausstellen können. Er wird die Zahlung ggü dem Finanzamt ja auch anderweitig nachweisen können (z.B. mit Kontoauszug). Wenn ich nämlich die selbe Rechnung noch mal auf ihn ausstelle, dann hat die Mdtin ja trotzdem noch die Rg. und macht diese dann ggf. ebenfalls in ihrer Steuer geltend (auch wenn sie sie nicht bezahlt hat; versuchen kann mans ja ) und dann wird diese zweimal, weil ja zwei Rgen da wären, beim FA geltend gemacht.. Mal sehen, wie der GG reagiert..
Das Problem ist, es gibt schon eine Rechnung, ausgestellt auf die Mdtin und diese ist auch schon versandt. Von daher habe ich den GG jetzt einfach auf § 14 UStG verwiesen und mitgeteilt, dass wir nur auf den Leistungsempfänger, also auf die Mdtin, die Rg. ausstellen können. Er wird die Zahlung ggü dem Finanzamt ja auch anderweitig nachweisen können (z.B. mit Kontoauszug). Wenn ich nämlich die selbe Rechnung noch mal auf ihn ausstelle, dann hat die Mdtin ja trotzdem noch die Rg. und macht diese dann ggf. ebenfalls in ihrer Steuer geltend (auch wenn sie sie nicht bezahlt hat; versuchen kann mans ja ) und dann wird diese zweimal, weil ja zwei Rgen da wären, beim FA geltend gemacht.. Mal sehen, wie der GG reagiert..
- icerose
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achso, na dann geht das natürlich nicht mehr so einfach. Jetzt ginge nur noch, die Mdtin schickt das Original zurück, sie bekommt eine Gutschrift und der Gegner eine neue Rechnung. Problem gelöst.
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