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Korrespondenzanwalt buchen

Verfasst: 17.06.2015, 14:01
von Labi
Hallo liebe Kollegen!

Ich bräuchte mal Eure Hilfe!
Ich mache seit ein paar Monaten die Buchhaltung und hab teilweise immer noch große Fragezeichen über meinem Kopf! :kopfkratz

Wir haben einen Terminsvertreter beauftragt. Dafür hat er eine Rechnung gestellt und Summe X erhalten, die wir aber nicht gegenüber der RSV abrechnen, da diese die Kosten nicht übernimmt.

Meine Frage: Wo buche ich den Zahlungsausgang für diese Rechnung rein???? Honorarauslagen? (ach wir haben übrigens RA-Micro)

Und wenn ich eine Rechnung an die RSV stelle, buche ich die volle Rechnungssumme auf die Akte oder muss ich den Betrag für den Terminsvertreter abziehen und dann umbuchen??? :kopfkratz

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Korrespondenzanwalt buchen

Verfasst: 17.06.2015, 17:33
von Anahid
Richtig, Du buchst das in die Akte über Honorarauslagen mit Gegenkonto Fremdleistungen. Entweder buchst Du dann direkt bei Stellung Eurer Rechnung die Differenz ins Honorar oder erstellst später (ggf. auch nur für die Akte, wenn der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) eine Gutschrift über den Betrag aus der Rechnung des TV.

Re: Korrespondenzanwalt buchen

Verfasst: 17.06.2015, 19:06
von Labi
Vielen Dank! :thx
In meinem Grundkurs Buchhaltung hab ich viele Dinge einfach nicht gelernt. :roll: