Umbuchung v. FG nach Einnahmen möglich?

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tiko73

#1

26.02.2015, 13:59

Hallo zusammen :wink1

Wir haben hier eine Unfallakte geführt, bezüglich eines Unfalls mit einem unserer Firmen-Pkw.

Die Sache ist nun erledigt und nach Abzug sämtlicher Kosten habe ich noch Fremdgeld in der Akte, das ja nun eigentlich auf die Betriebseinnahmen umgebucht werden muss.

Kann ich das so einfach machen?
Oder muss hier was spezielles beachtet werden?
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#2

26.02.2015, 14:51

Der Betrag sollte buchungstechnis im Soll stehen, aber sonst müsst ihr nichts beachten. Das Geld steht euch ja auf jeden Fall zu.
Zuletzt geändert von Whoville am 26.02.2015, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
tiko73

#3

26.02.2015, 14:54

Ja, die Kosten sind erledigt, es mir lediglich noch um den restlichen FG-Betrag :-)
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#4

26.02.2015, 14:57

Ich glaube, ich würde es als Erlös buchen.
Zuletzt geändert von Whoville am 26.02.2015, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
tiko73

#5

26.02.2015, 15:04

Ja, doch sind über 2.000 € :-)
Ist halt quasi der Schadenersatz aufgrund des VKU am Firmenwagen.
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#6

26.02.2015, 15:05

Ich hatte überlesen, dass es um einen Firmen-Pkw ging! Wer lesen kann! ;)
Den Betrag würde ich dann als Erlös/Schadensersatz buchen.
Zuletzt geändert von Whoville am 26.02.2015, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
tiko73

#7

26.02.2015, 15:08

Ja eher nicht, weil ist ja kein Honorar.

Sag mir doch bitte mal einer, warum ich unbedingt die FiBu machen muss??
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#8

26.02.2015, 15:11

Bei solchen Sachen frage ich dann immer bei unserem Steuerberater nach. Die Dame sagt mir dann, wohin es gebucht werden soll.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#9

26.02.2015, 15:14

Hhmm, meine Kollegin aus dem Steuerbereich meint auch das muss unter Erlös fallen.
Sorry, dann bin ich raus. :(
tiko73

#10

26.02.2015, 15:16

Werde ich dann wohl auch machen, elise.

Dachte nur, vielleicht hatte das hier schon mal einer und wüsste es aus dem Kopf :-)
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