Mindestlohn

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scully
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#1

06.02.2015, 08:38

Hallo,

ich weiß ja nicht, wieviele hier auch für die Lohnbuchhaltung zuständig sind, aber vielleicht haben auch manche Probleme bei der Umsetzung des neuen Mindestlohngesetzes... :kopfkratz

Also bei nem Bruttolohn von ca. 1.300 € sind 35 Wochenarbeitsstunden vereinbart.
Aber was passiert in den Monaten, in denen es mehr als 20 Arbeitstage gibt?
Wird dann der Mitarbeiter an 2 von 22 Arbeitstagen freigestellt?

Wäre schön, wenn mir jemand dabei helfen könnte :thx

LG
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jojo
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#2

06.02.2015, 08:40

1300 : (35 x 4,33) = 8,57 Stundenlohn, schlimm genug.
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Tigerle
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#3

06.02.2015, 08:50

Meines Wissens wird der Stundenlohn - wenn man rückwärts rechnet - für den Durchschnitt von 13 Wochen (=1/4 Jahr) berechnet, somit kommt es nicht drauf an, ob mal mehr oder weniger Arbeitstage sind.

Es gibt ja auch Monate mit weniger Arbeitstagen (z.B. Februar) da wird ja bestimmt nicht der Lohn dann gekürzt, oder?

Bei 35 Wochenarbeitsstunden und einem Lohn von 1.300,00 EUR würde sich mit der oben genannten Berechnung ein Stundenlohn von 8,57 EUR ergeben.
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scully
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#4

06.02.2015, 10:21

Danke für eure Antworten.
Hab ja bereits auch etwas dazu rechachiert und einige Stimmen neigen dazu, dass Monate mit mehr Arbeitstagen auch höher entlohnt werden müssen... Aber wie des bei nem fixen Gehalt funktionieren soll, ist offenbar unklar. Einerseits hat der DRV geäußert, dass dies bei einer Prüfung nicht relevant sei (solange die Formel angewendet wird), aber wie es der Zoll handhabt, ist noch offen...

In Monaten mit 20 oder 21 Tagen spielt es - denke ich - auch keine Rolle... nur wie sieht es aus, wenn wie in diesem Jahr z.B. die Monate Juli (23 Arbeitstage/Bayern) - August (21) - September (22) die Monate mit den meisten Arbeitstagen aufeinanderfallen? Dann wird ja der Mindestlohn unterschritten.
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