Hilfe bei der Kaffeekasse!

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Summerof77
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#1

09.12.2014, 12:39

Hallo! Es kommt bei mir im Moment vermehrt zu Überweisungen der Mandanten, in denen diese uns Gelder für die "Kaffeekasse" mitüberweisen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wohin ich das Geld buchen soll. Wir arbeiten mit dem SKR03. Unsere Steuerfachkraft sagt, dass ich das zurücküberweisen muss, Chef meint, einfach abheben. (es geht meist um Beträge zwischen 0,01 € - 5,00 €). Man will ja auch diese nett gemeinten Gesten nicht so abschmettern und zurückweisen. Im Moment liegen die bei mir alle auf 1590 und ich weiß nicht, wohin damit. Hat jemand eine gute Idee bzw. Fachwissen? :panik
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Frau Cindy
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#2

09.12.2014, 13:25

Wenn ich mehrere Akten eines Mandanten habe, buche ich die Überzahlungen einfach als Vorschuss dorthin. Ansonsten fällt mir nur ein, das als Nebenkosten des Geldverkehrs zu verbuchen. :kopfkratz Richtigerweise müsste man das wohl erstatten, da kostet ja aber bald die Überweisung mehr.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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#3

09.12.2014, 13:32

Ich schließe mich Eurem Steuerbüro an. Zurücküberweisung ist die sauberste Lösung. Da das Geld auf dem Kanzleikonto eingeht und nicht dem Arbeitnehmer direkt zufließt, ist es als Betriebseinnahme steuerpflichtig.
http://www.roedl.de/themen/trinkgeld-versteuern
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