HILFE-Mandant in Schweiz - Mehrwertsteuererstattung

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
simoneS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 31.01.2011, 12:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Thüringen

#1

06.11.2014, 14:12

Hallo,

ich habe ein Problem mit einem schweizer Mandanten:

Wir haben denen die Rechnung mit Mehrwertsteuer abgerechnet, weil die gesagt haben, sie können sich das wieder holen. Geht aber jetzt nicht mehr, so dass ich die Rechnungen (alle schon brutto bezahlt) korrigieren musste und die Guthabenbeträge (MwSt.) ausgezahlt habe. Nun habe ich ein Problem mit dem Buchen. Ich habe nach Rücksprache mit dem StB den Bruttogebühreneingang vom Konto 8012 (Bruttogebühren) mit 19 % rausgebucht und eben diese Bruttobeträge in das Konto 8337 (nicht steuerbare Umsätze) ohne Mehrwertsteuer eingebucht. Soweit so gut. Die Auszahlung der reinen Mehrwertsteuerbeträge hatte ich zunächst aus dem Konto 8337 wieder ins Soll gestellt. Nach Auskunft des Steuerbüros müsste aber der Betrag im USt.-Kto. im Soll stehen... hab ihn aber nicht gefunden. Habe dann nach Rücksprache mit unserer RA-Micro-Expertin wieder umgebucht, nämlich aus dem Konto 8337 ohne Mehrwertsteuer wieder ins Haben gebucht und im Konto 8000 (USt. 100 %) ins soll gebucht. Bei der USt.-VA steht dieser Betrag in Nr. 65 mit der Bezeichnung "Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform ... Unsere RA-Mirco-Exp. und ich denken, dass das korrekt ist (ihre StB. sagt das auch). Nur ist unser StB der Meinung, dass das falsch ist, sondern dass lediglich die steuerpflichtigen Umsätze um diesen Betrag gemindert werden müssten.

Ich verstehe gerade gar nix mehr. :( Ich hole mir doch mit dieser USt.-VA die an den Mdt. erstattete Mehrwertsteuer nur wieder zurück (als ich reiche sie durch...)

Kann mir irgendwer helfen?????

Gruß
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.11.2014, 09:59

Hallo,

bevor Dir überhaupt jemand antworten darf, musst Du bitte in Deinem Profil den Beruf ergänzen (s. Forenregeln).

:wink1
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
simoneS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 31.01.2011, 12:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Thüringen

#3

07.11.2014, 10:01

:oops: Sorry....
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

07.11.2014, 10:09

Meiner Meinung nach ist das komplett schief gelaufen. Warum einfach, wenns auch umständlich geht? :wink:

Eine direkte Bebuchung der Umsatzsteuerkonten sollte nach Möglichkeit überhaupt nicht erfolgen. Diese werden durch RA-Micro in der Mandantenkontenbuchhaltung automatisch angesprochen. Es darf auch nicht sein, dass ein Minus ins Konto 8000 gebucht wird. 8000er Konten sind Erlöskonten und da gehören in der Buchhaltung nur Habenbeträge rein.

Du hättest einfach die entsprechenden Umbuchungen im Mandantenkonto machen sollen. Am einfachsten wäre es wohl gewesen, über die alten Rechnungen Gutschriften zu erteilen und dann neue Rechnungen ohne Mehrwertsteuer zu erstellen, sodass die Sollstellung der Gebühren schon einmal auf 0 % Honorare erfolgt.

Dann hättest Du eine Umbuchung der Zahlungen vorgenommen, indem Du von 19 % auf 0 % Honorare umbuchst und ein verbleibendes Guthaben von 19 % Honorare auf Fremdgeld. RA-Micro hätte Dir dann die entsprechenden Mehrwertsteuerbuchungen automatisch gemacht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
simoneS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 31.01.2011, 12:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Thüringen

#5

13.11.2014, 13:21

Vielen Dank. :smile: Habe nochmal mit dem Support telefoniert. Meine erste Buchung war schon richtig, aber irgendwie hat das System in der USt.VA etwas falsches angezeigt. Wir haben die Zuordnung raus- und wieder reingenommen nach der Berichtigung, dann hats gestimmt....
Antworten