Verpflegungskostenpauschale

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Manuela1
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#1

02.10.2014, 10:21

Hallo,

"wenn einer eine Reise tut ...", dann gibt es eine Reisekostenabrechnung :wink1
Als ich in diesem Büro angefangen habe, hat mir meine Vorgängerin gesagt, dass bei auswärtigen Reisen für die Herren Anwälte Reisekostenabrechnungen gemacht werden. Dabei wird auch die Verpflegungskostenpauschale angesetzt. Bei einem angestellten Anwalt ist mir das auch verständlich, nur wird es bei den Partnern auch so gehandhabt. Wird das bei Euch auch so gemacht, also bürointern eine Reisekostenabrechnung mit Fahrtkostenerstattung und Verpflegungspauschale und gegenüber dem Mandanten wird dann die Reise nach RVG abgerechnet und zwar sowohl bei angestellten Anwälten als auch bei den Partnern?
vinya
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#2

02.10.2014, 10:26

Ja, machen wir im großen und ganzen auch so.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
arianka
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#3

02.10.2014, 21:48

wir auch.
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BaumN
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#4

06.10.2014, 09:24

Ja, sollte man so machen. Abrechnung nach RVG ist normales Honorar, die Einnahmen sind als steuerrechtlich ganz normale Einnahmen. Verpflegungspauschalen hingegen sind einkommenssteuerrechtlich anders zu behandeln, sind nämlich steuerfrei. Die Unterscheidung ist für den RA also für seine Einkommenssteuer von Bedeutung.
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