Hallo!
Eine Frage:
Wenn der RA im Ausland tankt, welche MWST weist man dann aus wenn man das einbucht?
Vielleicht hatte das jemand schonmal und kann mit helfen?
Danke im Voraus!
Tanken im Ausland
- luccimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 854
- Registriert: 06.06.2007, 20:24
- Beruf: ReNoFa im Forderungsmanagment
- Wohnort: Im Herzen des Ruhrgebiets
Brutto und 0 % Mwst
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- luccimaus
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Bin mir aber nicht sicher
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Betanken Sie Ihren Geschäftswagen im Ausland, so dürfen Sie die Quittung als Betriebsausgabe verbuchen. Die Rechnungssumme plus ausländische Mehrwertsteuer setzen Sie vom zu versteuernden Gewinn ab.
Die ausländische Mehrwertsteuer dürfen Sie in Deutschland nicht im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen, denn Sie führen Sie ja nicht ab. Allerdings können Sie als Unternehmer einen Erstattungsantrag für die Mehrwertsteuer im jeweiligen Ausland stellen. Das ist jedoch nur bei hohen Beträgen sinnvoll, denn
* Sie müssen den Antrag über einen Steuerberater oder Fiskalvertreter des jeweiligen Landes einreichen, der dafür Gebühren verlangt
* das Erstattungsverfahren dauert zwei bis drei Jahre
Bekommen Sie über dieses Verfahren die Mehrwertsteuer zurück, müssen Sie die Summe als steuerpflichtige Einnahme angeben.
Diese Regelung gilt für alle Rechnungen aus dem Ausland wie z.B.
* Hotelkosten
* Bewirtung ausländischer Geschäftsfreunde
* Autobahngebühren
Die entsprechende Mehrwertsteuer ist den Bons zu entnehmen.
Die ausländische Mehrwertsteuer dürfen Sie in Deutschland nicht im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen, denn Sie führen Sie ja nicht ab. Allerdings können Sie als Unternehmer einen Erstattungsantrag für die Mehrwertsteuer im jeweiligen Ausland stellen. Das ist jedoch nur bei hohen Beträgen sinnvoll, denn
* Sie müssen den Antrag über einen Steuerberater oder Fiskalvertreter des jeweiligen Landes einreichen, der dafür Gebühren verlangt
* das Erstattungsverfahren dauert zwei bis drei Jahre
Bekommen Sie über dieses Verfahren die Mehrwertsteuer zurück, müssen Sie die Summe als steuerpflichtige Einnahme angeben.
Diese Regelung gilt für alle Rechnungen aus dem Ausland wie z.B.
* Hotelkosten
* Bewirtung ausländischer Geschäftsfreunde
* Autobahngebühren
Die entsprechende Mehrwertsteuer ist den Bons zu entnehmen.