Problem mit dem Fremdgeld

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lilly van illy
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#1

08.09.2014, 16:25

Hallo zusammen!

Folgendes Problem:

Im September 2013 hab ich eine Umbuchung des FGs von einer Akte in eine andere vorgenommen über 337,68 € (Mandant hatte zuviel bezahlt und ich wollte das auf künftige Kosten in anderer Akte verrechnen). Kollegin hat im November 2013 Rechnung gestellt und die 337,68 € bei Rechnungsstellung auch berücksichtigt, allerdings ist da wohl was schief gelaufen, weil die 337,68 € immer noch im FG stehen obwohl es ja in der Rechnung berücksichtigt ist.

Was kann ich anstellen, dass alles ausgeglichen ist und der Steuerberater sich auch noch auskennt? :D

Um Ideen wäre ich glücklich.

Lg
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Soenny
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#2

08.09.2014, 17:28

Wie hoch ist die KR und welche Betrag wurde ins Aktenkonto gebucht? Wenn der volle Rechnungsbetrag auch im Aktenkonto gebucht ist und das FG in der Rechnung in Abzug gebracht wurde, sollte im Hon. ein Saldo über den FG-Betrag stehen, so daß das FG einfach nur umzubuchen wäre.
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Frau Cindy
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#3

09.09.2014, 09:23

Wie Sanny. Und falls der FG-Betrag einfach abgezogen wurde, ohne den Gesamtbetrag der Rechnung ins Konto zu buchen, muss halt darüber noch ein OP erstellt werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
lilly van illy
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#4

12.09.2014, 12:10

Sorry. Soviel zu tun gehabt die letzten Tage.

Danke für eure Antworten :)

Also es ist so wie Frau Cindy geschrieben hat. FG wurde bei Rechnungstellung einfach abgezogen, ohne dass der Gesamtbetrag der Rechnung gebucht wurde.
Gebucht wurde lediglich der Rechnungsbetrag, bei dem die Zahlung (337,68 €) schon abgezogen war. Weswegen ich im FG 337,68 € stehen habe, aber keine -337,68 € beim Honorar. (Mandant hat Rechnung schon bezahlt.)

Wenn ich jetzt einfach einen neuen OP erstelle mit Datum von der betroffenen Rechnung, blickt dann da auch der Steuerberater durch, wenn ich das so an die FiBu übergebe?
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Frau Cindy
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#5

12.09.2014, 12:31

Ob der Steuerberater da durchblickt, kann ich dir natürlich nicht sagen. Ich kann dir nur sagen, dass ich es so machen würde.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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#6

12.09.2014, 13:35

Ah.. ok dank dir :) Die Idee hatte ich auch, allerdings fragte ich mich halt ob das der Steuerberater dann schnallt, weil der macht ja immer die Umsatzsteuervoranmeldung aber der ist meistens da, wenn ich nicht da bin... Egal. Ich werds einfach so machen und dann sehen ober er was sagt.
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Frau Cindy
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#7

12.09.2014, 14:04

Na er dürfte eigentlich nichts sagen. Das FG wird ja dann auf Gebühren umgebucht und erscheint dann auch ordnungsgemäß als Erlös.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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