Quittungsblock für Bareinnahmen

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suzette
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#1

20.06.2014, 15:25

Hallo an alle,

in unserer Kanzlei - und ich bin dort seit 1991 - haben wir für die Bareinnahmen durchnummierte Quittungsblöcke mit jeweils drei Blättern für eine Nummer.

Wenn ich jetzt also vom Mandanten eine Barzahlung annehme, dann bekommt er das Original der Quittung, eine Durchschrift geht in Richtung Kassenbuch und die zweite Durchschrift wird separat gesammelt, damit die fortlaufenden Nummern dann alle wieder zusammenkommen. So soll nachvollzogen werden können, dass nicht eine Quittung missbräuchlich verwendet wurde.

Ist letzteres überhaupt zwingend vorgeschrieben, und wenn ja: wo?

Wir müssten solche durchnummerierten Quittungsblock demnächst nachbestellen und ich finde immer nur noch welche mit zwei Seiten für eine Nr.

Ich hoffe, ich habe die Frage verständlich formuliert.
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Pepples
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#2

20.06.2014, 15:40

Ich glaube nicht, dass das vorgeschrieben ist, weil ich hab so einen Block noch nie benutzt in mehr fast 25 Berufsjahren.
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BaumN
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#3

20.06.2014, 16:41

Geht mir genauso wie Peppels. War in verschiedenen Kanzleien tätig - hab noch nie einen solchen benutzt.
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#4

20.06.2014, 16:44

Die genannten Blöcke hatte ich bis 1999.
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Soenny
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#5

20.06.2014, 16:53

Was nicht heißt, daß die so jemals Pflicht gewesen wären, was sie nicht sind. Es gibt keine Vorschrift wie eine Quittung auszusehen hat. Eine Quittung kann auch handschriftlich ausgestellt sein oder eine Zahlung kann auf der Rechnung quittiert werden.
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#6

20.06.2014, 16:55

Wir haben auch durchnummerierte Blöcke. Allerdings nummeriere ich den Block selber komplett durch, bevor er benutzt wird. Ein Original und eine Durchschrift. Wir haben keine Durchschrift für einen Extra-Ordner.
suzette
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#7

23.06.2014, 08:38

Danke an alle, ich dachte mir schon sowas. Unsere Blöcke sind ja auch uralt, müssen seinerzeit in Unmengen bestellt worden sein, dass sie bis jetzt gereicht haben. Also werde ich jetzt auch welche mit nur zweifacher Nummer nehmen.
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