Zwangsvollstreckungskosten im Aktenkonto buchen

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Wiedereinsteigerin74
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#1

15.04.2014, 20:06

Hallo,

wie macht ihr das im Büro?

In einer Zwangsvollstreckungssache werden bei uns die Zwangsvollstreckungskosten nur im Foko gebucht und erst später im Aktenkonto mit der Begründung, dass ja nicht sicher ist, ob die ZV erfolgreich abgeschlossen wird. Die Kosten werden später nachgebucht, wenn gegenüber dem Mandanten nach erfolgloser ZV abgerechnet wird oder eben der Schuldner zahlt.

Wie macht ihr das? Ich finde das unübersichtlich. Im vorliegenden Fall zahlt der Schuldner Raten. Lt. Aktenkonto sind die Gebühren ausgeglichen (weil ja die ZV-Kosten noch fehlen). Lt. Foko stehen natürlich noch Gebühren aus.

Ich hoffe, ich konnte mein Problem transparent darlegen.
Zuletzt geändert von Wiedereinsteigerin74 am 14.05.2014, 18:54, insgesamt 3-mal geändert.
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#2

15.04.2014, 20:12

Die Kosten würden später nachgebucht, wenn gegenüber dem Mandanten nach erfolgloser ZV abgerechnet wird oder eben der Schuldner zahlt.
Wenn Gebühren angefallen sind und mit der Maßnahme sind die angefallen, gehören die auch ins Aktenkonto. Was macht ihr denn mit den Auslagen? Werden die auch nicht ins Aktenkonto gebucht, bis eine Rechnung erstellt wird?

Macht ihr keine Zwischenrechnungen? So sieht man ja nie, welche Gebühren und Auslagen überhaupt offen sind und muß sich alles mühsam aus dem Foko zusammensuchen, sofern denn da die Buchungen alle stimmen.
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#3

16.04.2014, 10:01

JSanny hat geschrieben: Wenn Gebühren angefallen sind und mit der Maßnahme sind die angefallen, gehören die auch ins Aktenkonto.
Macht sicher Sinn, wenn es die Möglichkeit gibt, dass man ohne Rechnungsnummer abrechnen kann.

Ich z. B. kann das leider nicht und hab immer ein riesen - sorry, aber - Geschisse, dass ich das Mandantenkonto bereinigt bekomme.
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#4

16.04.2014, 12:25

Die TS hat RAM, da kannst du - sofern denn die Maßnahmen ordentlich gebucht sind - die ZV in einem Schwung abrechnen.
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#5

16.04.2014, 14:12

Jep :lol: schön für sie und alle, die RAM haben :mrgreen:
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