Rechnungsnummer

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Sonnenblume1
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#1

22.01.2014, 11:21

Ich habe letztes Jahr eine RE an die RS gemacht, die Zahlung ablehnte. RA ließ die Akte ewig liegen, jetzt darf ich endlich die RE an den Mdten weiterleiten. Meine Frage ist jetzt, ob ich die alte RE-Nr. nehmen kann oder eine neue generieren muss.

Ursprünglich (also irgendwann letztes oder vorletztes Jahr, schon ein Weilchen her) bekam ich von Chef (von ihm nach Rücksprache mit StB) die Anweisung, dass ich eine neue RE-Nr. vergeben muss. Habe ich bislang auch so gemacht und die alte RE einfach ausgebucht. Heute Morgen hieß es plötzlich von ihm, was ich da bloß mache, ich dürfe keine neue RE-Nr. vergeben, die alte dürfe ich aber auch nicht mehr nehmen, von wegen neues Jahr,... Auf meine Frage, was ich denn dann machen soll, bekam ich keine Antwort.

Kennt sich damit jmd. aus? Ich verstehe nicht, was falsch daran war, die alte RE auszubuchen und eine neue RE mit neuer RE-Nr. zu machen.
supibaerchi
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#2

22.01.2014, 11:28

Ist denn die alte Rechnung nicht sowieso auf den Mandanten ausgestellt? Dann würde ich ihm einfach schreiben, dass die RSV den Ausgleich der Rechnung abgelehnt hat und er möge bitte zahlen.

Warum sollte man die Nummer ändern? Die Rechnung ist doch korrekt, nur noch nicht bezahlt.
Liebe Grüße
Bärchi
Sonnenblume1
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#3

22.01.2014, 11:29

Mein Chef hat die RE aus Kulanz reduziert
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Kasimir1603
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#4

22.01.2014, 11:57

also ist der Stand jetzt folgender:

- 1. Rechnung mit Rechnungsempfänger Mandant ging an die Rechtschutz
- RV zahlt nicht
- Anwalt möchte die Rechnung teilweise reduzieren und Mandant soll den reduzierten Betrag zahlen?

Wenn ja: dann würde ich dem Mandanten einfach die alte Rechnung im Original schicken sowie eine Teilstornorechnung über den zu reduzierenden Betrag. Diese Teilstornorechnung bekommt eine neue RE-Nr. Du machst ein Anschreiben an den Mandanten und teilst ihm mit, dass er anbei die Rechnung Nr. xy/2013 erhält sowie die Teilstornorechnung z/2014 mit der Bitte, den sich nach Verrechnung ergebenden Betrag von .... Euro bis ... zu bezahlen.

Grundsätzlich bekommt immer der Mandant die Originalrechnung und die Rechtschutz lediglich eine Kopie mdB um Ausgleich. Für mich ist jetzt nicht ersichtlich, wie das genau bei Euch bislang abläuft? Wer war denn Rechnungsempfänger von der ersten Rechnung??
Ciao Kasi

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#5

22.01.2014, 11:57

Also wenn die Rechnung schon an den Mandanten adressiert ist mit Rechnungsnummer (Nur Rechnungen an den MAndanten erhalten eine Rechnungsnummer) dann würde ich über den reduzierten Betrag eine Gutschrift erteilen und die alte Rechnung an den Mandanten schicken mit dem Hinweis er möge den Betrag abzüglich der Gutschrift ausgleichen
Sonnenblume1
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#6

22.01.2014, 12:15

Damals schickte Vertretung die RE an RS mit dieser als RE-Empfänger.

Das mit der Gutschrift ist eine gute Idee, da bin ich gar nicht drauf gekommen (so naheliegend) :pfeif

:thx
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#7

22.01.2014, 12:47

Gutschrift ist nach steuerlichen Gesichtspunkten was ganz anderes :!: :!: Du erteilst keine Gutschrift, sondern ein Teilstorno. Eine Gutschrift wird immer nur vom Leistungsempfänger - in dem Fall Eurem mandanten - erteilt. Und das geht nicht. Ist also keine Gutschrift, sondern ein STORNO :mrgreen:

Da die Ursprungsrechnung total falsch adressiert war, erstellst Du ein Komplettstorno an die RS - Kopie der Ursprungsrechnung nochmal dran und dann schreibst Du eine komplett neue RE an den Mdt.
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 22.01.2014, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Ciao Kasi

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#8

22.01.2014, 12:52

Wenn die Rechnung urprünglich an RS adressiert war, dann würde ich eine Gutschrift erteilen und eine ganz neue Rg an Mandant schreiben. Der Mandant muss sie doch von der Steuer absetzen können und wenn die RS als RG-Empfänger drin steht, dann geht das nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

22.01.2014, 13:13

Kasimir1603 hat geschrieben:Gutschrift ist nach steuerlichen Gesichtspunkten was ganz anderes :!: :!: Du erteilst keine Gutschrift, sondern ein Teilstorno. Eine Gutschrift wird immer nur vom Leistungsempfänger - in dem Fall Eurem mandanten - erteilt. Und das geht nicht. Ist also keine Gutschrift, sondern ein STORNO :mrgreen:

Da die Ursprungsrechnung total falsch adressiert war, erstellst Du ein Komplettstorno an die RS - Kopie der Ursprungsrechnung nochmal dran und dann schreibst Du eine komplett neue RE an den Mdt.
Jetzt verwirrst Du mich. Wenn wir eine Rechnung rausschicken, die dann so nicht mehr zu zahlen ist, dann schicken wir eine Gutschrift darüber an den Rechnungsempfänger und machen eine neue Rechnung.

Ich kann doch kein Storno erteilen.

ich sehe du arbeitest auch mit WinMac, da klickst doch auch Rechnung oder Gutschrift an und nicht Stornorechnung
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#10

22.01.2014, 13:16

Ich kenne das bisher auch nur als Gutschrift....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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