Lastschrifteinzug in Kleinkanzlei

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bipe71
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#1

23.09.2013, 09:13

Moin,
mein Chef überraschte mich am Freitag mit der Mitteilung, dass ich mich doch bitte darum kümmern, dass wir ab demnächst auch Lastschriften bei Mandanten einziehen können. Da ich hier leider zwangsläufig die Buchhaltung machen muss,wäre das auch meine Aufgabe. Aufgrund der RA-Kammer-Mitteilungen weiß ich zwar, dass ich eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen muss und alles weitere mit unserer Hausbank besprechen muss. Allerdings halte ich es aufgrund der Größe unserer Kanzlei (1 1/3 Anwälte) für völligen Unsinn, mit den Einzug von Lastschriften zu beginnen. Zumal es auch einige Nachteile gibt.

Daher meine Frage: Wie läuft dies bei Euch ab? Musstet Ihr euch auch um die Einrichtung etc. kümmern? Gab oder gibt es Schulungen?
Gibt es eigentlich noch Schulungen für Buchhaltung in Anwaltskanzleien? Ich habe mal während meiner Ausbildung vor 20 Jahren eine besucht, das war es dann auch.

Und zu allen Überfluss wird ab heute auch noch ein neues Anwaltsprogramm installiert. Ich werde daher in den nächsten Tagen nur sporadisch hier reingucken können.

Verzweifelte Grüße
Bipe
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Rumpelstilzchen
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#2

13.11.2013, 17:35

Das halte ich für blanken Unsinn.

Sag mal Deinem Chef, wie nach der SEPA-Umstellung so eine Abbuchung laufen muss: Ihr müsst dem Schuldner (Mandanten?) mindestens zwei Wochen vorher mitteilen, wann genau die Abbuchung erfolgen wird - und zwar taggenau.

Und - und das halte ich für den allergrößten Nachteil -: Der Mandant kann 8 Wochen lang die Beträge wieder zurückholen.

Dann soll sich Dein Chef doch einfach mal folgendes Szenario vorstellen:

Ihr zieht beim Mandanten Gerichtskosten ein, reicht die Klage ein und legt die Gerichtskosten vor.

Der Mandant kommt aber auf die Idee, diese Abbuchung wieder rückgängig zu machen und das Geld zurück zu holen.

Na, dann viel Spaß.
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tweetyS
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#3

13.11.2013, 18:06

Bislang haben wir in ganz wenigen Fällen Raten der Schuldner per Lastschrift eingezogen.

Das werden wir aber künftig nicht mehr tun.
bipe71
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#4

16.06.2014, 12:38

Danke (wenn auch spät). Ich habe mich schlicht und einfach geweigert. Und mein Chef hat meine sture Haltung diesbezüglich ohne Murren akzeptiert. :lol:
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Js123
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#5

24.06.2015, 09:57

Ich habe diesbezüglich ne Frage:

Ein Mandant von uns möchte, dass wir mittels Lastschrift unsere Rechnungen bei dem einziehen.
Jetzt soll ich den Rechnungstext dahingehend ändern... Was schreibt man da rein??? Mir würde jetzt nur einfallen:
Wir werden diesen Betrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift einziehen. Ich verweise auf das SEPA-Basislastschriftmandant vom 04.04.2015.

Kann mir jemand was besseres vorschlagen wie der Text aussehen kann?
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Js123
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#6

24.06.2015, 13:15

Keiner ne Idee?
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Geniesserin
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#7

24.06.2015, 15:02

Ich glaube, die wenigsten Kanzleien machen überhaupt Lastschrift (von den Großkanzleien mal abgesehen).
Aber Rumpelstilzchen schrieb schon, das man min. 2 Wochen vorher mitteilen muss, wann die Abbuchung erfolgt (taggenau), dass sollte noch in den Text mit rein. Und die Mandatsreferenznummer.
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