Ust. auf Auskunft Geburtseintrag

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abbigail2406
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#1

07.08.2013, 11:43

Hallöchen,

bei einer EMA beim Einwohnermeldeamt packe ich ja die Umsatzsteuer drauf, wenn ich mit Mandant abrechne.

Jetzt haben wir beim Standesamt eine Auskunft bzgl. eines Geburtseintrages in einer Erbsache eingeholt. Hierfür müssen wir 7,00 € Auskunftsgebühr bezahlen.
Berechne ich das dann auch zzgl. Umsatzsteuer an den Mandanten weiter?

Danke für eine Info!!
Glögle
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#2

07.08.2013, 12:20

Meines Wissens Ja.

Denn alle Auslagen, in denen der RA direkter Kostenschuldner ist, unterliegen der USt.
abbigail2406
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#3

07.08.2013, 13:04

OK. Na ja, sicher ist sicher. Ich werd es mal so machen.

:thx
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