Dringend!!! Lohnbuchhaltung - Gehalt

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gatita
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#1

27.12.2012, 14:44

Hallo alle miteinander,

hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen, der sich mit gehältern auskennt bzw. eine steuerabteilung im büro vorhanden ist.

es geht um folgendes: ich bin geringfügig beschäftigt. nun möchte ich, dass meine stunden aufgestockt werden, so dass ich dann eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung hätte. mein chef hatte mir das seinerzeit auch zugesagt. nun sprach ich ihn darauf an. tja, es scheint, ihm wäre es lieber, wenn alles so bleibt wie es derzeit ist. er meinte, er würde dann soviel steuern zahlen müssen, es würde sich nicht lohnen, etc.

da ich überhaupt keine ahnung von lohnbuchhaltung habe, kann mein chef mir viel erzählen. ich weiß nicht, was es in Euro ausgedrückt bedeutet, d.h. wieviel müsste er an steuern für mich dann zahlen? und wieviel ich? es geht um 20 stunden die woche bei sagen wir mal 720,00 Euro. Ich bin ledig und habe steuerklasse I. kann ich das selbst auf irgendeiner internetseite erfragen. bei verschiedenen gehaltsrechnern habe ich schon geschaut, aber das betrifft zum einen wohl nur den arbeitnehmer, zum anderen bekomme ich auch unterschiedliche ergebnisse. ich benötige aber exakte beträge, damit ich evtl. mit meinem chef verhandeln kann.

ich denke, dass das gespräch mit meinem chef am 02.01. stattfinden wird. wäre wirklich dankbar dafür, wenn ich bis dahin die nötigen informationen bekommen könnte.

vielen dank schon mal im voraus!
Brina77
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#2

27.12.2012, 14:54

Dein Chef zahlt doch für dich keine Steuern. Er muss lediglich den Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungen für dich tragen. Der dürfte wohl etwa so hoch sein, wie das, was du zahlen müsstest. Wenn ich mich recht entsinne, macht dies etwa 1/3 des Monatsbruttogehaltes, in deinem Fall also etwa 250,00 € aus.
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Kasimir1603
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#3

27.12.2012, 16:25

@Gatita

Also bei Lohnsteuerklasse 1 zahlt man bis einschl. 900 Euro Bruttogehalt keine Lohnsteuer, sondern lediglich Sozialversicherungsbeiträge.

Die jeweiligen Anteile von Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) betragen derzeit

Rentenversicherung AG=9,8% AN=9,8%
Krankenversicherung AG=7,3% AN= 8,2%
Arbeitslosenversich. AG=1,5% AN=1,5%
Pflegeversicherung AG=0,975% AN=0,975% (mit Ausnahme von Sachsen, dort 0,475%)
Ferner tragen kinderlose AN ab dem 23. Lebensjahr einen Zusatzbeitrag von 0,25% selbst

Für Dich ergibt sich folgende Berechnung, wenn ich von folgenden Daten ausgehe:

Alter unter 23 Jahre
Lohnsteuerklasse 1
Keine Kinder
Wohnort Bayern (in Sachsen wäre der Pflegeversicherungsbeitrag niedriger)
Teilzeit 20 Std./Woche
Bruttogehalt 720 Euro

Es ist keine Lohnsteuer fällig.
Es fallen folgende Sozialversicherungsbeiträge an:

AG zahlt KV =52,56
AG zahlt RV =70,56
AG zahlt AV =10,80
AG zahlt PV =7,02
Umlage U1 = 12,96
Umlage U2 = 2,38
AG zahlt insgesamt 156,28

AN zahlt KV =59,04
AN zahlt RV =70,56
AN zahlt AV =10,80
AN zahlt PV =7,02
Umlage U1 = 0,00
Umlage U2 = 0,00
AG zahlt insgesamt 147,42

Dir verbleibt ein Netto von 572,58 Euro.


Alter über 23 Jahre
Lohnsteuerklasse 1
Keine Kinder
Wohnort Bayern (Sachsen siehe oben)
Teilzeit 20 Std./Woche
Bruttogehalt 720 Euro

Es ist keine Lohnsteuer fällig.

Sozialversicherungsbeiträge wie folgt:

AG zahlt KV =52,56
AG zahlt RV =70,56
AG zahlt AV =10,80
AG zahlt PV =7,02
Umlage U1 = 12,96
Umlage U2 = 2,38
AG zahlt insgesamt 156,28

AN zahlt KV =59,04
AN zahlt RV =70,56
AN zahlt AV =10,80
AN zahlt PV =8,82
Umlage U1 = 0,00
Umlage U2 = 0,00
AG zahlt insgesamt 149,22

Dir verbleibt ein Netto von 570,78 Euro.
Ciao Kasi

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gatita
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#4

27.12.2012, 22:16

Erst einmal vielen dank für die schnellen antworten, insbesondere an Kasimir für die ausführliche berechnung :smile:

Habe aber noch folgende fragen: trifft diese Berechnung auch für das jahr 2013 zu? oder ändert sich da was?
was bedeutet Umlage U1 und U 2? Wie gesagt, ich habe keine ahnung. und was ist mit der kirchensteuer? (rk) ich bin älter als 23 und kinderlos. ist es ansonsten für die berechnung egal, wo man wohnt ? (außer Sachsen)

Daaaaanke..... :smile:
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Kasimir1603
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#5

28.12.2012, 08:42

Kirchensteuer wird, genau wie die Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse I bis einschl. 900 Euro bruttoeinkommen nicht fällig. Danach beträgt sie je nach Bundesland zwischen 4-8% des Bruttoeinkommens. Guckst Du: http://www.nettoeinkommen.de/kirche.htm" target="blank

In 2013 ändert sich an der Lohnsteuertabelle nix. Aber die Sozialversicherungsbeiträge ändern sich teilweise. Ab 2013 zahlen

Rentenversicherung AG=9,45% und AN=9,45%
Krankenversicherung AG=7,3% und AN=8,2%
Arbeitslosenversich. AG=1,5% und AN=1,5%
Pflegeversicherung AG=1,025% und AN=1,025% (Sachsen AG=0,525% und AN=1,525%)
Kinderlose AN ab dem 23. Lebensjahr zahlen zusätzlich 0,25% zur Pflegeversicherung

Die Umlage U1=Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; ist ein vom AG allein zu tragender Beitrag, welcher an die Krankenkassen zu entrichten ist, wenn er regelmäßig nicht mehr als 30 AN beschäftigt. Wenn ein AN krank ist, erhält der AG von der Krankenkasse auf Antrag aus der Umlage zwischen 40 und 80 % der Aufwendungen erstattet.

Die Umlage U2=Mutterschaftsaufwendungen ist ebenfalls ein vom AG allein zu tragender Pflichtbeitrag, welcher an die Krankenkasse zu entrichten ist, unabhängig von er Anzahl der Beschäftigten.

Ferner hat der AG noch eine sog. Insolvenzgeldumlage zu tragen. Diese beträgt ab 01.01.2013 0,15%.

Für die Berechnung ist es bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge bis auf Sachsen egal wo man wohnt. Bzgl. der Lohnsteuer ist es irrelevant. Lediglich für die Kirchensteuer ist das Bundesland noch ausschlaggebend.
Ciao Kasi

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gatita
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#6

28.12.2012, 16:03

Vielen lieben dank Kasimir,

was mich noch interssieren würde ist, wass denn mein ag derzeit für mich zahlt. d.h. wie groß ist der unterschied, denn auf geringfügiger basis hat der ag doch auch irgendwelche anteile zu zalen, oder? ich müsste halt die differenz wissen, damit ich argumentieren kann. verdiene derzeit 320,00 euro.

DANKE!
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Kasimir1603
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#7

28.12.2012, 16:19

Die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beträgt 400 € (ab 1.1.2013: 450 €) monatlich. Die früher geltende zeitliche Begrenzung von 15 Wochenstunden ist ersatzlos entfallen.

Der Arbeitgeber muss für jeden Minijobber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen. Das sind derzeit

15 % Rentenversicherung,
13 % Krankenversicherung,
2 % Pauschsteuer (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird,
ggf. 0,7 % Umlage U1 zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (nur bei Unternehmen mit regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmern) und
0,14 % Umlage U2 zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft.
0,04 % Insolvenzgeldumlage (ab 01.01.2013 0,15%)

Insgesamt müssen also Abgaben von maximal 30,88 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale abgeführt werden. Bei Minijobbern, die privat krankenversichert sind, entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.

Für den Arbeitnehmer bleibt der Minijob sozialversicherungsfrei. Er kann jedoch auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichten und den Pauschalbetrag zur Rentenversicherung freiwillig mit einem eigenen Beitrag von 4,6 % auf den vollen Rentenbeitragssatz (19,6 %) aufstocken. Der Arbeitgeber muss ihn über diese Möglichkeit informieren. Ab 1.1.2013 unterliegen Minijobber der Rentenversicherungspflicht, sie können sich aber auf Antrag davon befreien lassen.

Anstelle der Pauschalierung der Lohnsteuer kann auch ein Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuerkarte durchgeführt werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn für den Arbeitnehmer überhaupt keine Lohnsteuer anfällt, weil der Freibetrag nicht überschritten wird.

Übersteigt das Arbeitsentgelt die Grenze von 400 € (ab 1.1.2013: 450 €) muss der Arbeitgeber den vollen Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung in Höhe von zzt. ca. 21 % zahlen; der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben klettert dagegen linear von ca. 4 % bei 400,01 € (ab 1.1.2013: 450,01 €) bis auf den vollen Beitrag von ca. 21 % bei 800 € (ab 1.1.2013: 850 €) an. Die Berechnung des Arbeitnehmeranteils in dieser Gleitzone ist kompliziert. Ansprechpartner für Detailfragen ist die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Die Besteuerung erfolgt in diesem Entgeltbereich nach Lohnsteuerkarte.

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... index.html" target="blank

Bei einem Minijob werden Abgaben von ca. 30,88 % abgeführt, bei einer Teilzeitbeschäftigung dann vom AG ca. 19,6 % (je nach Höhe der U1+U2-Umlagen, die variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse) und vom AN ca. 20,5 % - insgesamt also 40,1 % an die Kassen überwiesen. Lohnsteuer und Kirchensteuer fallen ja bis einschl. 900 Euro Bruttogehalt nicht an.
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#8

03.01.2013, 14:40

Hallo, erst einmal euch allen ein frohes neues Jahr! und macht meiter so mit diesem tollen forum!

@kasimir: vielen dank für deine mühe! :smile: habe mir alles mal ein bißchen genauer angeschaut und ich weiß gar nicht, ob ich noch richtig durchblicke bei den ganzen zahlen. weiß nicht, ob ich irgendwo einen rechenfehler habe oder sonstwie einen knoten im kopf... aber wenn ich von folgendem ausgehe (betreffend den arbeitgeber, denn ich möchte wissen, was es für einen unterschied für meinen chef ausmacht, ob er mich geringfügig beschäftigt oder sozialversicherungspflichtig, einmal beispiel 320,00 Euro und beispiel 720,00 Euro) dann sieht es doch so aus: er zahlt 30,88% bei 320,00 Euro (98,82) und 19,5% bei 720,00 Euro (140,40). du gibtst aber an, ag zahlt 156,28 Euro? wo liegt der fehler? für mich, die sich damit nie befasst hat und auch nicht musste, erscheint mir das alles etwas umständlich.

Ferner: über die möglichkeit, den rentenvers.beitrag selbst abzuführen, hat mich mein ag nicht informiert. und nu? kann man dies nachträglich machen? außerdem: ab 2013 unterliegen mini-jobber der rentenversicherungspflicht! muss mich mein ag nicht darauf ansprechen? d.h. doch, dass er mir dann weniger geld am monatsende überweist, oder?

das gespräch mit meinem chef hat noch nicht stattgefunden. wird wohl aber in den nächsten tagen der fall sein. er wollte sich selber auch schlau machen. wenn ich von meinem rechenbespiel ausgehe (vorausgesetzt, dass dies richtig ist :smile: ), dann handelt es sich "nur" um einen unterschied für meinen chef von ca. 41,00 Euro!? das kommt mir sehr, sehr wenig vor. kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass er sich dann so verhält, von wegen zuviele abgaben? was sag ich ihm nur? ich bin wirklich darauf angewiesen, dass er mich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

wie siehst du das?

:thx
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#9

03.01.2013, 14:54

@gatita

Der AG zahlt nicht nur 19,5% - da fehlen noch die U1 und U2-Umlage sowie die Insolvenzgeldumlage. U1+U2 kann ich Dir prozentual nicht genau sagen, was da der AG bei Dir abführen muss, da das von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden ist. Welche krankenkasse hast Du denn? Insolvenzgeld hab ich ja geschrieben, sind ab 2013 jetzt 0,15 %.

Vielleicht hat sich Dein Chef noch gar net damit befasst und meint einfach mal pauschal, er würde, wenn er Dich versicherungspflichtig beschäftigt Unmengen an Geld mehr zahlen müssen oder es ist eine Ausrede, weil er Dich nicht wirklich "mehr" beschäftigen möchte, also die Stunden hochstufen will. Das müsstest Du eben in einem Gespräch mal versuchen zu erörtern.
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#10

03.01.2013, 20:45

Bin bei der kkh (falls wichtig: schleswig-holstein) versichert. genau das ist mein gefühl, dass er, ohne es genau zu wissen, erst einmal die situation schlecht redet, weil es ihm lieber ist, alles bleibt beim alten. er meinte letztens, er müsste mal mit dem steuerberater sprechen. über das genaue gehalt haben wir ja auch noch nicht gesprochen bzw. verhandelt, da, wie gesagt, er erst einmal grundsätzlich abwimmeln wollte. bin dann aber hartnäckig geblieben, weil er mir ja seinerzeit die erweiterung der arbeitsstunden zugesagt hatte. pauschal sagte er also erst einmal, das wäre alles ungünstig mit der aufstockung. ich bin aber darauf angewiesen. da ich gerne in dieser kanzlei bleiben möchte, ist es für mich daher von entscheidender bedeutung zu wissen, wie hoch der unterschied in euro zu der jetzigen situation ist. denn sollte der unterschied, also der mehrbetrag, zum beispiel nur ca. 60 oder 80 euro betragen, wäre das doch ein witz für einen anwalt!

Ich hoffe, du kannst mir helfen?

gruß
gatita
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