Vorschussrechung / Rechnung für Erstberatung - ReNr.?

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caballito
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#1

30.09.2012, 18:25

Erklärt bitte jemandem, der davon null Plan hat, wie er eine korrekte Vorschussrechnung / Rechnung für Erstberatung erstellt?

1. Vorschussrechnung
a) Selbstbeteiligung iRd Rechtsschutzversicherung

Mandantin hatte 150 E Selbstbeteiligung, diese habe ich formlos von ihr angefordert.
Steuerberater meint, da müsse eine Rechnungsnummer mit drauf. Von Anwältin A weiß ich, dass die das auch mit Rechnungsnummer fordert, Anwältin B hat das einmal auf diese Weise gemacht und bekam dafür von der Buchhaltung eine auf den Deckel. Was ist denn nun korrekt?

b) allg. Vorschussrechnung
zB bei Strafverteidigung: bezieht sich auf meine konkrete Tätigkeit und würde ich normal übers Programm mit Rechnungsnummer abrechnen. Bei Abschluss der Sache wird das dann angerechnet auf die neue, abschließende Rechnung.

2. Rechnung für Erstberatung
Äh.. also nen Gebührentatbestand im RVG gibt es dafür ja nicht. Dann komme ich mit meinem Programm aber auch nicht weiter. Ohne Programm keine Rechnungsnummer. Da ich annehme, dass ich auch hierfür eine offizielle Rechnung mit Rechnungsnummer brauche, muss ich jetzt also tricksen? Also einfach eine Rechnung übers Programm erstellen, die Gebührehtatbestände wieder rauslöschen und durch meine Erstberatungsgebühr zzgl Steuer ersetzen?
Bsp.: Ausgehend von sagen wir 50 E Erstberatungsgebühr , müsste ich die dann bei der Geschäftsgebühr (1,0) eingeben zzgl USt, damit das auch entsprechend im Kostenkonto erscheint, ja?
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Soenny
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#2

30.09.2012, 18:35

Anforderung SB und Vorschußrechnungen bekommen KEINE Rechnungsnummer. Bezgl. der Beratung müßte es doch möglich sein bei deinem Programm einen freien Text einzugeben oder nicht? Ich kenne das leider nicht, ich arbeite mit RAM, da kann man selber Text eingeben und dann auch entsprechend Beträge einsetzen. Diese Rechnung muß dann eine Rechnungsnummer bekommen.
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#3

30.09.2012, 18:52

JSanny hat geschrieben:Anforderung SB und Vorschußrechnungen bekommen KEINE Rechnungsnummer.


Darf ich mal blöd fragen, warum nicht? Mein Steuerberater sieht das wie gesagt anders. Einnahme auf Kontoauszug = Rechnung zum Nachweis; Rechnung hat immer eine Rechnungsnummer.
MMn ist das nicht erforderlich, weil schließlich die Endrechnung entscheidend ist und das Finanzamt schließlich am Ende alles bekommt, was ihm zusteht.
Bezgl. der Beratung müßte es doch möglich sein bei deinem Programm einen freien Text einzugeben oder nicht? Ich kenne das leider nicht, ich arbeite mit RAM, da kann man selber Text eingeben und dann auch entsprechend Beträge einsetzen. Diese Rechnung muß dann eine Rechnungsnummer bekommen.
Na ich kann natürlich den vorformulierten Text wieder rauslöschen. Aber den Rechnungsbetrag kann ich eben nur über die RVG Maske eingeben.
Aber ich glaub, dann habe ich jetzt verstanden, wie Sonnenkind mir mal versucht hat, das nahe zu bringen. Ohne Tricks gehts nicht.
Dann berechne ich jetzt den Betrag für meine Erstberatung als 2300 GG (1,0), Steuer kommt automatisch drauf und am Ende lösche ich auf der Rechnung die Gebührenvorschrift wieder raus und ersetze die durch "Erstberatungsgebühr". :ka

Also berufsanfängerfreundlich ist das ja nicht. :oops:
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#4

01.10.2012, 17:42

was hast du denn da auch für ein seltsames Programm? ;-) Ich würde mit sowas einfach mal die Programm-Hotline anrufen. Die wissen sowas ganz genau.
Viele Grüße, Ilona
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#5

01.10.2012, 17:47

Zum Inhalt: m. E. kann man einen Vorschuss per normalem Schreiben oder auch mit Rechnungsnummer anfordern. Ein Ust.-abzugsberechtigter Mandant hätte sicher gerne eine Rechnung mit Rechnungsnummer, damit er die Ust. sofort wiederbekommt und nicht erst auf die Schlussrechnung warten muss. Für deine Ust. ist eh nur der Zahlungseingang relevant und nicht die Rechnung. Spätestens die Schlussabrechnung braucht eine Rechnungsnummer. Wenn vorher Vorschusszahlungen eingegangen sind, müssen diese Zahlungseingänge auf der Schlussabrechnung unterhalb der Bruttosumme als Bruttobeträge mit Angabe der enthaltenen Steuer abgezogen werden, aber das macht das Programm normalerweise automatisch.
LG, Ilona
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#6

01.10.2012, 18:56

caballito hat geschrieben: 1. Vorschussrechnung
a) Selbstbeteiligung iRd Rechtsschutzversicherung
Mandantin hatte 150 E Selbstbeteiligung, diese habe ich formlos von ihr angefordert.
Steuerberater meint, da müsse eine Rechnungsnummer mit drauf. Von Anwältin A weiß ich, dass die das auch mit Rechnungsnummer fordert, Anwältin B hat das einmal auf diese Weise gemacht und bekam dafür von der Buchhaltung eine auf den Deckel. Was ist denn nun korrekt?
Ich mache es hier normalerweise so:
Es wird eine normale Vorschussrechnung über den vollen Vorschuss nach dem jeweiligen Gegenstandswert auf den Mandanten erstellt. Die geht dann im Original an den Mandanten mit der Bitte, darauf nur die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € zu überweisen. Eine Abschrift geht per Fax an die RSV mit der Bitte, den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung zu überweisen. Auch hier werden bei Abschluss der Sache dann die jeweils geleisteten Vorschüsse angerechnet auf die neue, abschließende Rechnung.
caballito hat geschrieben: b) allg. Vorschussrechnung
zB bei Strafverteidigung: bezieht sich auf meine konkrete Tätigkeit und würde ich normal übers Programm mit Rechnungsnummer abrechnen. Bei Abschluss der Sache wird das dann angerechnet auf die neue, abschließende Rechnung.
:zustimm
caballito hat geschrieben: 2. Rechnung für Erstberatung
Äh.. also nen Gebührentatbestand im RVG gibt es dafür ja nicht. Dann komme ich mit meinem Programm aber auch nicht weiter. Ohne Programm keine Rechnungsnummer. Da ich annehme, dass ich auch hierfür eine offizielle Rechnung mit Rechnungsnummer brauche, muss ich jetzt also tricksen? Also einfach eine Rechnung übers Programm erstellen, die Gebührehtatbestände wieder rauslöschen und durch meine Erstberatungsgebühr zzgl Steuer ersetzen?
Bsp.: Ausgehend von sagen wir 50 E Erstberatungsgebühr , müsste ich die dann bei der Geschäftsgebühr (1,0) eingeben zzgl USt, damit das auch entsprechend im Kostenkonto erscheint, ja?
Dazu kann ich mangels Kenntnis des Programms nix sagen. In Annotext gibt es eine Funktion, in der man einen freien Text eingeben und eine freie Quote nach einem Gegenstandswert oder alternativ einen bestimmten Betrag eingeben kann. Ich gebe dort dann "Vereinbarte Vergütung für Erstberatung" und den mit dem Mandanten vereinbarten Betrag (netto) an. Das Programm kann dann die Umsatzsteuer darauf errechnen und ausweisen.
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skugga
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#7

01.10.2012, 21:22

Kuko hat geschrieben:
caballito hat geschrieben: 1. Vorschussrechnung
a) Selbstbeteiligung iRd Rechtsschutzversicherung
Mandantin hatte 150 E Selbstbeteiligung, diese habe ich formlos von ihr angefordert.
Steuerberater meint, da müsse eine Rechnungsnummer mit drauf. Von Anwältin A weiß ich, dass die das auch mit Rechnungsnummer fordert, Anwältin B hat das einmal auf diese Weise gemacht und bekam dafür von der Buchhaltung eine auf den Deckel. Was ist denn nun korrekt?
Ich mache es hier normalerweise so:
Es wird eine normale Vorschussrechnung über den vollen Vorschuss nach dem jeweiligen Gegenstandswert auf den Mandanten erstellt. Die geht dann im Original an den Mandanten mit der Bitte, darauf nur die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € zu überweisen. Eine Abschrift geht per Fax an die RSV mit der Bitte, den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung zu überweisen. Auch hier werden bei Abschluss der Sache dann die jeweils geleisteten Vorschüsse angerechnet auf die neue, abschließende Rechnung.
Perfekt! So solls sein! :genau
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

02.10.2012, 10:28

caballito hat geschrieben:Darf ich mal blöd fragen, warum nicht? Mein Steuerberater sieht das wie gesagt anders. Einnahme auf Kontoauszug = Rechnung zum Nachweis; Rechnung hat immer eine Rechnungsnummer.
MMn ist das nicht erforderlich, weil schließlich die Endrechnung entscheidend ist und das Finanzamt schließlich am Ende alles bekommt, was ihm zusteht.
Ist sich der Steuerberater darüber im Klaren, dass du deine Einnahmen über § 4 III EStG berechnest? Bei einem Bilanzierer wäre die Sache klar: Rechnung mit Rechnungsnummer, egal ob Vorschuss-, Teil- oder Vollrechnung.

Kurze Zwischenfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass du nicht in einer Anwalts-GmbH sitzt?

Edit: Hoppla, jetzt hab ich die eigentliche Frage gar nicht getroffen.
Da die freiberuflichen Dienstleistungen des Rechtsanwalts (im Gegensatz zu denen des Arztes) der Umsatzsteuer unterliegen, halte ich § 14 UStG für anwendbar. Nach § 14 IV Nr. 4 UStG muss jede Rechnung eine Rechnungsnummer haben. Was eine Rechnung ist, steht im § 14 I UStG. Wenn du also eine Rechnung schreibst, muss diese auch eine Rechnungsnummer haben.

Fraglich ist nur, ob man eine Rechnung schreiben muss. Da müsste ich aber erstmal ordentlich recherchieren.

caballito hat geschrieben:Na ich kann natürlich den vorformulierten Text wieder rauslöschen. Aber den Rechnungsbetrag kann ich eben nur über die RVG Maske eingeben.
Aber ich glaub, dann habe ich jetzt verstanden, wie Sonnenkind mir mal versucht hat, das nahe zu bringen. Ohne Tricks gehts nicht.
Dann berechne ich jetzt den Betrag für meine Erstberatung als 2300 GG (1,0), Steuer kommt automatisch drauf und am Ende lösche ich auf der Rechnung die Gebührenvorschrift wieder raus und ersetze die durch "Erstberatungsgebühr". :ka

Also berufsanfängerfreundlich ist das ja nicht. :oops:
Das kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen. Mit Einführung des RVG sollten die Anwälte ja gerade angehalten werden, individuelle Vereinbarungen bezüglich der Beratungstätigkeiten zu treffen. Was ist das dann für eine Software, die keine frei vereinbarten Gebühren unterstützt? MandantWin habe ich bisher leider noch nicht getestet, aber in allen Softwarelösungen für Kanzleien, die bei mir getestet wurden bzw. mit denen ich bisher gearbeitet habe, gab es diese Funktion. Wenn du nicht vertraglich gebunden bist und deine Datenbestände ("anfängerfreundlich") noch nicht allzu groß sind, würde ich vielleicht nochmal Software nachtesten und eventuell wechseln. Günstige und gute Einsteigerlösungen wären z.B. Advolux oder Lawfirm (persönlich finde ich ersteres besser). Sollte Interesse bestehen, kann ich auf Anfrage auch Auflistungen, Testberichte und Demo-Versionen verlinken.
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#9

18.10.2012, 14:02

Hallo zusammen,

der Rechtsknecht hat grds. Recht: Nach § 14 UStG muss eine (ggf. fortlaufende), einmalige Rechnungsnummer vergeben werden. Warum das bei Vorschussrechnungen anders sein sollte, erschließt sich mir hier nicht. Auch wenn der Anwalt Kleinunternehmer (§ 19 UStG) ist oder steuerfreie Leistungen erbringt, gehört da eine Rechnungsnummer rauf. Ist die Rechnung nicht korrekt, gibt's Ärger mit dem Finanzamt bzw. wenn euer Mandant Vorsteuer ziehen kann mit ihm, da der Vorsteuerabzug dann futsch ist, aber korrigierbar.
caballito
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#10

25.10.2012, 09:19

Antwort besser spät als nie:
:oops:
Kuko hat geschrieben:
caballito hat geschrieben: 1. Vorschussrechnung
a) Selbstbeteiligung iRd Rechtsschutzversicherung
(...)
Ich mache es hier normalerweise so:
Es wird eine normale Vorschussrechnung über den vollen Vorschuss nach dem jeweiligen Gegenstandswert auf den Mandanten erstellt. Die geht dann im Original an den Mandanten mit der Bitte, darauf nur die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € zu überweisen. Eine Abschrift geht per Fax an die RSV mit der Bitte, den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung zu überweisen. Auch hier werden bei Abschluss der Sache dann die jeweils geleisteten Vorschüsse angerechnet auf die neue, abschließende Rechnung.
Mmmm.. ok. Aber dann hätte ich für die 150 E Zahlungseingang auf meinem Konto ja wieder keine Rechnung geschrieben. Die 150 E werden schließlich auch versteuert und der Mandant könnte auch ein Interesse daran haben, dass der MwSt-Betrag darauf ausgewiesen ist.
RechtsKnecht hat geschrieben: Kurze Zwischenfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass du nicht in einer Anwalts-GmbH sitzt?
Korrek

JSanny schreibt oben, dass SB Und Vorschussrechnungen keine ReNr. bekommen. Vielleicht erklärt sie mal noch wieso nicht? Bisher herrscht hier ja ein klares Pro-Nummer :-|
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