Bußgeldbescheid des RA´s buchen

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edelsteinhexe
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#1

12.09.2012, 15:31

Hallo erstmal!

Ich bin ganz neu hier, deshalb bitte ich um konstruktive Kritik, wenn ich was falsch mache :pfeif

Mein Chef hatte letztens ein Ticket für zu langes Parken bekommen, da die Verhandlung statt angesetzter 2 Stunden den ganzen Tag gedauert hat. Natürlich kann er nicht so eben mal aus dem Gerichtssaal verschwinden, um einen neuen Parkzettel zu lösen.

Wie verbuche ich dieses Bußgeld nun, für das er ja nun wirklich nix kann?

Vielen Dank schon mal, und liebe Grüße aus dem Weißwurstland

:wink2

edelsteinhexe
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#2

17.09.2012, 17:41

Ich denke mal, dass sowas prinzipiell sein Problem ist und daher eine Entnahme darstellt. Mein Chef ist auch zu schnell gefahren, weil er vorher im Stau stand und zum Gerichtstermin zu spät gekommen wäre. Ist halt ein Lebensrisiko, was jeder hat. Ich kann mich aber auch eines besseren belehren lassen.
Liebe Grüße :wink1
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#3

17.09.2012, 20:52

seh ich auch so, der Mandant zahlt es auf jeden Fall nicht. Was sagt Euer Steuerberater? MIr fällt auch nicht recht ein Sachkonto ein, wo es hinkönnte. Vielleicht bei Kfz-Kosten (Benzin....). Aber so recht passt das auch nicht.
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Kanzleihund
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#4

18.09.2012, 08:04

Bußgelder sind keine Betriebsausgaben und daher als Entnahme zu buchen; zur Not kann man das Bußgeld auf das gleiche Konto wie die Parkgebühren buchen
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
edelsteinhexe
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#5

30.09.2012, 15:19

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Generell seh ich das schon ein, dass Bußgelder keine BA sind, aber in diesem Fall find ich ist das eine Ausnahme, weil dem Anwalt ja aufgezwungen. Auf die Parkgebühren hab ich es nun auch gebucht.

Liebe Grüße!!
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#6

30.09.2012, 17:21

Mein Chef hatte letztens ein Ticket für zu langes Parken bekommen, da die Verhandlung statt angesetzter 2 Stunden den ganzen Tag gedauert hat. Natürlich kann er nicht so eben mal aus dem Gerichtssaal verschwinden, um einen neuen Parkzettel zu lösen.
Na ja aufgezwungen kann man ja nicht gerade sagen, Verhandlungen können nun mal länger dauern oder einfach auch später anfangen und was kann dann der Mandant dafür?
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#7

18.10.2012, 14:09

Hallo zusammen,

Schaut mal rein in § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG (Einkommensteuergesetz).

Das auf "Parkkosten" zu buchen ist leider alles andere als sauber. :?

Liebe Grüße
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Kanzleihund
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#8

18.10.2012, 20:15

deshalb schrieb ich auch "man könne zur Not" :shock: :mrgreen:
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#9

18.10.2012, 21:46

ich würde es auf privat RA buchen
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#10

18.10.2012, 23:28

Liebe Kanzleihund,

kann man machen. Wenn man es aber vorsätzlich macht, dann ist das etwas mehr als ein OWi.

Edit: Noch mal kurz gecheckt: Das Knöllchen wird nicht auf privat, sondern als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gebucht. Das wirkt sich nur steuerrechtlich aus, d.h. der Gewinn wird dadurch erhöht, das Ergebnis ist aber aus buchhalterischer Sicht korrekt, da es sich gerade nicht auf das Privatkonto auswirkt.

Schönen Gruß
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