Frage:
Die Rechnung geht in unserem Falle an die RS. Mache ich hier genau die selbe Rechnung wie an die Mandantschaft (also Reverse-Charge vermerkt, ATU Nr. usw.), nur dass die Rechnung eben an die RS geschickt wird. Muss ich die Rg. dann noch an die MA schicken? Die müssen das ja irgendwie melden oder?
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USt bei Rechnung ins Ausland
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Die Rechnung wird IMMER an den Mandanten adressiert. Dieser ist und bleibt Kostenschuldner, auch wenn eine RS einspringt und die Kosten zahlt.seven07 hat geschrieben:Frage:
Die Rechnung geht in unserem Falle an die RS. Mache ich hier genau die selbe Rechnung wie an die Mandantschaft (also Reverse-Charge vermerkt, ATU Nr. usw.), nur dass die Rechnung eben an die RS geschickt wird. Muss ich die Rg. dann noch an die MA schicken? Die müssen das ja irgendwie melden oder?
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Ja das sowieso. Ich war mir nur nicht sicher, wie diese aufgebaut sein sollte. Und wie das dann eben ist mit der Steuer (Rg. stelle ich mit 0 % wg. Reverse Charge), weil die müssen das ja irgendwie dann abführen und wenn wir das an die RS schicken, bekommen die das ja gar nicht mit ... oder denke ich so falsch?Pepples hat geschrieben:Die Rechnung wird IMMER an den Mandanten adressiert. Dieser ist und bleibt Kostenschuldner, auch wenn eine RS einspringt und die Kosten zahlt.seven07 hat geschrieben:Frage:
Die Rechnung geht in unserem Falle an die RS. Mache ich hier genau die selbe Rechnung wie an die Mandantschaft (also Reverse-Charge vermerkt, ATU Nr. usw.), nur dass die Rechnung eben an die RS geschickt wird. Muss ich die Rg. dann noch an die MA schicken? Die müssen das ja irgendwie melden oder?
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Du machst die Rechnung ganz normal wie immer. Das Orignal geht an die Mandantin mit dem Hinweis, dass die RS um Ausgleich gebeten wurde und eine Kopie an die RS mit der Bitte um Zahlung.
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