USt bei Rechnung ins Ausland

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#1

23.08.2012, 12:33

:wink1 Hallo

wer kennt sich mit der USt bei Rechnungen die ins Ausland gehen aus? Ich hab ihr zwei Leute. Der eine wohnt in der Schweiz und der andere in Israel
Bild

Bild
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#2

23.08.2012, 12:34

@ Elli: hast du das im Bayern-Stammtisch von Kütes nicht gesehen?
gkutes hat geschrieben:http://www.rechthaber.com/wp-content/up ... t_2011.pdf
Bild
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#3

23.08.2012, 12:36

Ich habs heute nicht drauf. :lol:

http://www.rechthaber.com/wp-content/up ... t_2011.pdf" target="blank
Bild
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#4

23.08.2012, 13:01

doch hab ich.

aber was ist wenn bereits Rechnungen ins Ausland mit USt gingen und auch anstandslos bezahlt wurden? was kann da passieren?
Bild

Bild
gkutes

#5

23.08.2012, 13:10

der link oben hat doch nicht so ganz recht 8)
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#6

23.08.2012, 13:13

Ooopsie. :oops: :pfeif
Bild
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#7

23.08.2012, 13:19

gkutes hat geschrieben:der link oben hat doch nicht so ganz recht 8)

wie meinst du?
Bild

Bild
gkutes

#8

23.08.2012, 13:31

ach sorry, ich dachte das wäre der erste link, in dem ja was anderes stand :D also alles guddi (also glaub ich, weil GENAU weiß ich des auch nicht)
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#9

23.08.2012, 13:40

Doof, dass Kasi jetzt gerade Urlaub hat. Kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, Elli. Zur Not mal beim Finanzamt anrufen?
Bild
kr
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 16.06.2009, 22:45
Beruf: gepf. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nürnberg

#10

23.08.2012, 13:49

Hi du.

Also soweit ich weiß, kann euch nur dann etwas passieren wenn beim Mdt. beispielsweise eine Betriebsprüfung (Steuerprüfung) stattfindet und dann jemand etwas davon merkt. Dann wärt ihr in Höhe der zu unrecht gezahlten Steuer Schadensersatzpflichtig, heißt ihr müsstet sie dem Mdt. zurückzahlen.

Ansonsten wäre aber erst mal zu prüfen, ob die Steuer wirklich zu unrecht berechnet wurde.
Kannst du mit § 1 UStG prüfen. Wenn du Rechnung aus dem Ausland erstellt wurde, dann nimmst du auch das Ausland als Ursprungsland (behandelst es also so, als ob es Deutschland wäre) und prüfst dann die Rechnung von dort ins Ausland.

Wenn du magst, schreib doch mal genauer worum es geht und wer an wen eine Rechnung aus welchem Land geschickt hat, ich kanns mir gerne mal anschauen, vielleicht kann ich ein bisschen weiterhelfen.
Antworten