Hilfe, Buchhaltung
ALT-GR + Y drücken Aktennummer 8 RA-/Notarkosten gibste einfach den Betrag ein, der ins Minus muß, Empfänger Mandant, ohne Rechnungsnummer und fertig.
Ist zwar nicht gaaaanz richtig, aber die vom F-Amt sollen sich mal nicht mehr dranstellen als nötig.
Ist zwar nicht gaaaanz richtig, aber die vom F-Amt sollen sich mal nicht mehr dranstellen als nötig.
Wie meinst du "Zahlung auf KFB mit Kostenzinsen" - redest du jetzt von der Buchung ins Forderungskonto ?
In der normalen FiBu buchst du das ganz normal, als "0 Zahlung von RSV", "1 Zahlung von Mdt" oder "2 Zahlung von Dritten", je nachdem halt.
In der normalen FiBu buchst du das ganz normal, als "0 Zahlung von RSV", "1 Zahlung von Mdt" oder "2 Zahlung von Dritten", je nachdem halt.
Ich rede von dem buchen in das Finanzkonto. Da gibt es bei der Buchungsart auch noch "Zahlung auf KFB mit Kostenzinsen". Weil ich doch meinte, dass der Gegner auf den KFB den Betrag und die Zinsen gezahlt hat. Wie ich das verbuche. Aber ich kann das ja einfach so machen, wie du gesagt hast. Ich buche das als Eingang von Dritten und dann setze ich die Zinsen ins Soll damit das Aktenkonto stimmt.
LG Blnerin
LG Blnerin
- Vorzimmerkeule
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- Wohnort: NRW
Also ich kenne den Punkt "Zahlung auf KfB mit Kostenzinsen" in der Fibu nicht. Das ist wahrscheinlich ein Punkt, der von Deiner Vorgängerin oder sonst jemandem eingegeben wurde. Nur eine Vermutung!!!
Ich mache es wie Andreas. Die Rechnung ist eh soll gestellt im Aktenkonto und die Zinsen stelle ich über AltGR+Y nach entsprechendem Zahlungseingang im Aktenkonto mit dem Hinweis "festgesetzte Zinsen lt. KfB" soll.
Bis jetzt hat unser Finanzamt das auch noch nicht bemängelt und ich hatte schon eine eingehende Prüfung durch die netten Damen und Herren!! Solltest diesbezüglich aber vielleicht mal Deinen Chef fragen, wie er es gerne hätte. Nur um gaaaaaaanz sicher zu gehen.
Ich mache es wie Andreas. Die Rechnung ist eh soll gestellt im Aktenkonto und die Zinsen stelle ich über AltGR+Y nach entsprechendem Zahlungseingang im Aktenkonto mit dem Hinweis "festgesetzte Zinsen lt. KfB" soll.
Bis jetzt hat unser Finanzamt das auch noch nicht bemängelt und ich hatte schon eine eingehende Prüfung durch die netten Damen und Herren!! Solltest diesbezüglich aber vielleicht mal Deinen Chef fragen, wie er es gerne hätte. Nur um gaaaaaaanz sicher zu gehen.
Liebe Grüße, Manu
Hallo, ich habe jetzt hier ein Schreiben von der Bank, wonach sie Bearbeitungsgebühren vom Konto abgebucht haben. Auf welches Konto buche ich das? Ist der Betrag inkl. MwSt oder wird da keine erboben?
LG Blnerin
Hast du dir denn noch keinen Kontenplan ausgedruckt ?
Banken erheben keine MwSt und sind auch nicht VSt.-abzugsberechtigt.
Es handelt sich um Kanzleikosten, also erst mal ein 4er-Konto. Bei uns ist es 4970 Kosten des Geldverkehrs.
Banken erheben keine MwSt und sind auch nicht VSt.-abzugsberechtigt.
Es handelt sich um Kanzleikosten, also erst mal ein 4er-Konto. Bei uns ist es 4970 Kosten des Geldverkehrs.
Doch,habe ich. Ich war mir aber irgendwie sicher, weil es Kosten für eine Schuldhaftentlassung ist, dass es zu diesem Konto gehört. Es sind so viele Informationen auf einmal, die mich etwas verwirren. Manche Sachen sind halt etwas schwerer und andere wieder ganz einfach für mich.
Vielen Dank. LG Blnerin
Vielen Dank. LG Blnerin