Fachanwaltslehrgang - Hotelkosten buchen

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Bianca84
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#1

07.04.2011, 09:06

Guten Morgen Ihr Lieben,

habe da mal eine kleine Nachfrage, da ich mein Schulungsbuch für die RA-Micro Buchhaltung gerade nicht zur Hand habe und irgendwie auf dem Schlauch stehe :oops: .

Einer unserer Anwälte nimmt an einem Fachanwaltslehrgang in Düsseldorf teil. Diesbezüglich reicht er mir dann für die Buchhaltung die Fahrtbelege von der Deutschen Bahn ein sowie die Hotelrechnungen.

Ich habe jetzt die Fahrtbelege in Reisekosten Anwalt zu 19 % gebucht und die Hotelkosten ebenfalls in das gleiche Sachkonto mit 7 %, da ich kein Sachkonto Übernachtungskosten o.ä. angelegt habe.

Wie handhabt ihr diese Buchungen? Ich weiß gerade nämlich mal nicht, ob das so passt und morgen ist ja wieder Zeit für die Abgabe der Steuer...

Vielen Dank für Eure Hilfe...

Lg
Bianca
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Randfichte72
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#2

07.04.2011, 14:36

Wenn Du kein extra Konto für die Übernachtungskosten hast, würde ich das zunächst mit auf die Reisekosten nehmen, aber sicherheitshalber mit Eurem StB nochmal Rücksprache halten. Grundsätzlich kann es aber wohl nicht falsch sein, ist sicher ein Sachkonto mit 4....
Schau noch einmal auf die Rechnung, was ist mit dem Frühstück? Da gibt es doch seit einigen Monaten eine Neuregelung, dass das unterschiedlich mit MwSt. versehen wird (Frühstück und Übernachtung) meine ich. Ggf. Frühstück extra buchen mit Zusatz "Frühstück" und 19 % Mwst.
Bianca84
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#3

08.04.2011, 11:34

Randfichte72 hat geschrieben:Wenn Du kein extra Konto für die Übernachtungskosten hast, würde ich das zunächst mit auf die Reisekosten nehmen, aber sicherheitshalber mit Eurem StB nochmal Rücksprache halten.
Habe für diesen Anwalt keinen Steuerberater, so dass ich da keine Rücksprache halten kann. Aber dann lasse ich das in den Reisekosten. Ist ja dann praktisch richtig.
Randfichte72 hat geschrieben:Grundsätzlich kann es aber wohl nicht falsch sein, ist sicher ein Sachkonto mit 4....
Jo ist 46.. irgendwas, auf jeden Fall Ausgabenbereich.
Randfichte72 hat geschrieben:Schau noch einmal auf die Rechnung, was ist mit dem Frühstück? Da gibt es doch seit einigen Monaten eine Neuregelung, dass das unterschiedlich mit MwSt. versehen wird (Frühstück und Übernachtung) meine ich. Ggf. Frühstück extra buchen mit Zusatz "Frühstück" und 19 % Mwst.
Gute Idee. Das erste Hotel war ohne Frühstück. Das zweite jedoch mit. Ich gucke nochmal rein. Da habe ich gar nicht dran gedacht...

Ganz lieben Dank für die Mithilfe...

Lg
Bianca
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