Guten Morgen!
Ich soll eine Akte ausgleichen in der noch FG auszuzahlen ist und die Verf.geb. die die Mdt. bezahlt hatte, aber im Laufe des Verfahrens PKH gewährt wurde.
So nun habe ich folgendes Problem:
RE an Mdt. ausgeglichen --> 0
PKH-Abrechnung ausgeglichen --> 0
Die Gebühren sind daher komplett auf 0. Wie buche ich jetzt die Verfgeb. (Guthaben Mdt.) auf FG. Da die Rechnung bez. wurde, kann ich diese doch nicht teilgutschreiben, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Umbuchung Geb. auf FG
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 23.02.2011, 10:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
LG RA-Micro-Maus
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Du erstellst dem Mandanten eine neue Rechnung und schreibst die Zahlung gut, dann kommt ein Guthaben raus. Diesen Betrag buchst Du dann vom Fremdgeld bzw. zahlst ihn dann aus.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 23.02.2011, 10:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
aber wie soll ich die RE gutschreiben, dass ein Guthaben rauskommt?
Wenn ich eine RE buche, diese dann gutschreibe, ist diese doch wieder ausgeglichen, oder?
Habe leider in Buchhaltung noch nicht so viele Kenntnisse, wäre daher für eine weitere Info dankbar.
LG RA-Micro-Maus
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Da ihr ja PKH bewilligt bekommen habt, ist die Rechnung an den Mandanten gutzuschreiben, dann hast du dein Guthaben
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 23.02.2011, 10:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Darf man Rechnungen gutschreiben, auf die ein Zahlungseingang verbucht wurde und dadurch die Rechnung ausgeglichen wurde, ich dachte eigentlich nicht?!?
Die Rechnung war eine Vorschussrechnung, die ebenfalls die außergerichtl. Tätigkeit umfasste, daher müsste doch wenn überhaupt eine Teilgutschrift erfolgen, oder?
Die Rechnung war eine Vorschussrechnung, die ebenfalls die außergerichtl. Tätigkeit umfasste, daher müsste doch wenn überhaupt eine Teilgutschrift erfolgen, oder?
LG RA-Micro-Maus
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Natürlich darf man das, sonst gäbe es ja keine Gutschriften Und ja, wenn Du nur über die gerichtliche Gebühr eine Gutschrift erteilen willst, dann eine Teilgutschrift.RA-Micro-Maus hat geschrieben:Darf man Rechnungen gutschreiben, auf die ein Zahlungseingang verbucht wurde und dadurch die Rechnung ausgeglichen wurde, ich dachte eigentlich nicht?!?
Die Rechnung war eine Vorschussrechnung, die ebenfalls die außergerichtl. Tätigkeit umfasste, daher müsste doch wenn überhaupt eine Teilgutschrift erfolgen, oder?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 23.02.2011, 10:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
LG RA-Micro-Maus
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
also ich mache das auch immer über Gutschrift!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 08.02.2011, 13:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
oder stornorechnung schreiben gibt von der kammer ein wunderbares heft wo alles wunderbar erklärt wird
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
wenn es eine Vorschussrechnung war, müsstest du eigentlich nicht auf 0 sein, diese REchnungen werden nämlich nur im Aktenkonto vermerkt, aber nicht im Soll gebucht
@bürodrache: du arbeitest wohl nicht mit RA-Micro, dort gibt es nur Stornobuchung oder Gutschrift
@bürodrache: du arbeitest wohl nicht mit RA-Micro, dort gibt es nur Stornobuchung oder Gutschrift