Rechnungsempfänger ändern
Unser Mandant (eine Firma) möchte, daß wir bereits gestellte und neu hinzukommende Rechnung auf eine andere Firma der gleichen Unternehmensgruppe umschreiben. Ich habe bisher immer die Rechnung an unseren jeweiligen Auftraggeber, mit dem wir die Vereinbarung haben, geschickt. Geht das, daß ich die Rechnung einfach auf eine andere Firma umschreibe? (meiner meinung nach, müßte ich dann die vereinbarung mit der anderen firma machen oder?)
- Kasimir1603
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In welchem Zusammenhang steht die bisherige Firma und die Firma, auf die jetzt die Rechnung gestellt werden soll?
RE-Empfänger ist derjenige, für den die Leistung erbracht wurde. Es ist Steuerverschiebung und steuerlich bedenklich, wenn Rechnungen über Leistungen die für A erbracht wurden an B gestellt werden, nur um ggf. steuerliche Vorteile etc. zu ziehen. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt könnte das arg ins Auge gehen.
Handelt es sich bei der bisherigen Firma lediglich um eine Tochterfirma oder Zweigstelle der anderen Firma sähe das ggf. anders aus.
RE-Empfänger ist derjenige, für den die Leistung erbracht wurde. Es ist Steuerverschiebung und steuerlich bedenklich, wenn Rechnungen über Leistungen die für A erbracht wurden an B gestellt werden, nur um ggf. steuerliche Vorteile etc. zu ziehen. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt könnte das arg ins Auge gehen.
Handelt es sich bei der bisherigen Firma lediglich um eine Tochterfirma oder Zweigstelle der anderen Firma sähe das ggf. anders aus.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- ellimorelli
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um nicht einen weiteren Fred zu eröffnen...
ich hab unserem Mdt. (eine GmbH) eine Rechnung gestellt. Nun hat sich der Mdt. gemeldet und bittet darum, dass die Rechnung auf eine andere GmbH ausgestellt werden soll. Ist die erste Rechnung nun zu stornieren oder reich es aus, wenn der Mdt. gebeten wird, die Rechnung zu vernichten und man ihm eine neue "richtige" Rechnung zu kommen lässt (mit der gleichen Rechnungsnummer)?
ich hab unserem Mdt. (eine GmbH) eine Rechnung gestellt. Nun hat sich der Mdt. gemeldet und bittet darum, dass die Rechnung auf eine andere GmbH ausgestellt werden soll. Ist die erste Rechnung nun zu stornieren oder reich es aus, wenn der Mdt. gebeten wird, die Rechnung zu vernichten und man ihm eine neue "richtige" Rechnung zu kommen lässt (mit der gleichen Rechnungsnummer)?
- ellimorelli
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ihn drauf hinweisen, dass es Steuerverschiebung ist und er sich steuerlich strafbar macht
Dein Chef sollte ganz dringend mal einen Kurs bzgl. Buchhaltung, Rechnungsstellung und Steuerfragen besuchen. Geht ja gar net, was der da abzieht. Wenn´s den mal vom Finanzamt aus "durchleuchten und durchklopfen" siehts böse aus
Dein Chef sollte ganz dringend mal einen Kurs bzgl. Buchhaltung, Rechnungsstellung und Steuerfragen besuchen. Geht ja gar net, was der da abzieht. Wenn´s den mal vom Finanzamt aus "durchleuchten und durchklopfen" siehts böse aus
Ciao Kasi
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Elli, von mir aus, mach was Dein Chef verlangt. Aber ich werde Dir mit Sicherheit keine Aussage dazu liefern, wie Du und Dein Chef jetzt am Besten Steuern verschleiert und verschiebt.
Macht Euch beide Gedanken, aber uns bitte net zu Mittätern.
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Ciao Kasi
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Dazu haben wir in Beitrag 2 ausführlich geantwortet Mehr gibts dazu nicht zu sagen. RE ist immer der Auftraggeber für den die Leistung erbracht wurde. Wenn das GmbH A war, dann kann man eine RE nicht auf GmbH B schreiben, weil das dann eben Steuerverschiebung ist. Was ist daran nicht zu verstehen?
Und wenn ich Dir jetzt sage, dass Du entweder die RE stornierst und neu auf GmbH B ausstellst oder die RE vom bisherigen Empfänger vernichten lässt und neu schreibst, dann sind das Tips zum Steuerverschieben. Und das werde ich NICHT machen.
Die RE ist im Umlauf an GmbH A, die Leistungsempfänger ist. Also muss GmbH A diese RE zahlen. Wie sie dies intern ggf. mit GmbH B löst und selbst eine Weiterberechnung vornimmt ist nicht Euer Problem.
Und wenn ich Dir jetzt sage, dass Du entweder die RE stornierst und neu auf GmbH B ausstellst oder die RE vom bisherigen Empfänger vernichten lässt und neu schreibst, dann sind das Tips zum Steuerverschieben. Und das werde ich NICHT machen.
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