Rückerstattung U 1 auf welches Konto?

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eki
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#1

19.05.2010, 18:37

Hallo !

Wir haben für sämtliche Mitarbeiter bei den jeweiligen Krankenkassen Rückerstattungsanträge nach U 1 - Antrag auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gestellt und nun mehrere Beträge erstattet bekommen. Leider gibt unser Kontenplan bei RA-Micro ein Konto für diese Rückerstattungen nicht vor. Könnt ihr mir schreiben, wie ihr solche Beträge verbucht bzw. auf welches Konto?

Vielen Dank schon einmal :roll:
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Soenny
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#2

19.05.2010, 18:46

Auf das Konto oder die Konten, wo die Gehälter auch runtergehen oder die Aushilfslöhne, so machen wir das jedenfalls nach Angabe des StB.
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Kasimir1603
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#3

19.05.2010, 18:48

Wir buchen es auf das Gehaltskonto mit dem Vermerk Erstattung U1 xy
Ciao Kasi

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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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schnatti

#4

20.05.2010, 09:38

Unsere Buchhaltung bucht das auf das Konto Sozialversicherungen, wohin auch die Beitragszahlungen an die KK gebucht werden.
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Kasimir1603
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#5

20.05.2010, 09:48

Aber es ist ja keine Beitragsrückerstattung, sondern eine "Gehaltserstattung", von daher ist das Gehaltskonto wohl richtiger. Bei U 1 handelt es sich ja um eine Lohnfortzahlungsversicherung.
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schnatti

#6

20.05.2010, 09:56

Hm, könnte was dran sein, also vielleicht doch nen exta konto anlegen "Erstattung LFZ" ohne UST
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Kasimir1603
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#7

20.05.2010, 09:59

Halt ich nicht für notwendig. Gehaltskonto hernehmen und gut is :mrgreen:
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Syrome
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#8

20.05.2010, 14:26

Wir buchen auch auf dem Gehaltskonto im Haben. In meinem früheren Büro gab es ein extra Konto "Erstattung LFZ".
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.

(chinesisches Sprichwort)
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#9

25.11.2010, 11:02

Da wir die Erstattung mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnen, wird es bei uns im Prinzip auch über Beiträge gebucht. :roll:
Mmmh, aber eigentlich wäre es wohl richtiger die Erstattung bei Gehalt zu buchen und den vollen Beitrag über das Beitrags-Konto.
Muss ich nochmal drüber nachdenken.
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Grübchen
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#10

25.11.2010, 11:17

Unser STB bucht das auf auf Erstattung beim Gehalt
LG Grübchen
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