Hallo !
Wir haben für sämtliche Mitarbeiter bei den jeweiligen Krankenkassen Rückerstattungsanträge nach U 1 - Antrag auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gestellt und nun mehrere Beträge erstattet bekommen. Leider gibt unser Kontenplan bei RA-Micro ein Konto für diese Rückerstattungen nicht vor. Könnt ihr mir schreiben, wie ihr solche Beträge verbucht bzw. auf welches Konto?
Vielen Dank schon einmal
Rückerstattung U 1 auf welches Konto?
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Auf das Konto oder die Konten, wo die Gehälter auch runtergehen oder die Aushilfslöhne, so machen wir das jedenfalls nach Angabe des StB.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Kasimir1603
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Wir buchen es auf das Gehaltskonto mit dem Vermerk Erstattung U1 xy
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Unsere Buchhaltung bucht das auf das Konto Sozialversicherungen, wohin auch die Beitragszahlungen an die KK gebucht werden.
- Kasimir1603
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Aber es ist ja keine Beitragsrückerstattung, sondern eine "Gehaltserstattung", von daher ist das Gehaltskonto wohl richtiger. Bei U 1 handelt es sich ja um eine Lohnfortzahlungsversicherung.
Ciao Kasi
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Hm, könnte was dran sein, also vielleicht doch nen exta konto anlegen "Erstattung LFZ" ohne UST
- Kasimir1603
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Halt ich nicht für notwendig. Gehaltskonto hernehmen und gut is
Ciao Kasi
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- Syrome
- Foren-Azubi(ene)
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- Registriert: 19.03.2010, 15:27
- Beruf: Bilanzbuchhalterin, Forderungsmanagement
- Wohnort: Trier
Wir buchen auch auf dem Gehaltskonto im Haben. In meinem früheren Büro gab es ein extra Konto "Erstattung LFZ".
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.
(chinesisches Sprichwort)
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.
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-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 65
- Registriert: 07.10.2009, 10:51
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Paderborn
Da wir die Erstattung mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnen, wird es bei uns im Prinzip auch über Beiträge gebucht.
Mmmh, aber eigentlich wäre es wohl richtiger die Erstattung bei Gehalt zu buchen und den vollen Beitrag über das Beitrags-Konto.
Muss ich nochmal drüber nachdenken.
Mmmh, aber eigentlich wäre es wohl richtiger die Erstattung bei Gehalt zu buchen und den vollen Beitrag über das Beitrags-Konto.
Muss ich nochmal drüber nachdenken.
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.