Buchung Ratenzahlungen

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Chris-
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#1

11.02.2010, 17:39

Tut mir Leid, dass ich euch mit solchen absoluten Anfängerfragen belästigen muss, aber unsere Buchhalterin ist zur Zeit krank, also muss der Chef (leider) selbst ran.
Hab von Buchhaltung allerdings so gut wie keine Ahnung.

Ich habe mit einem Schuldner Ratenzahlung vereinbart.
Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt, also muss der Schuldner seine Raten ohne MwSt zahlen. Eine Rechnung wurde bisher an den Mandanten noch nicht erstellt, d.h. MwSt wurde auch noch keine vereinnahmt.
Die Zahlungen werden nach BGB verrechnet.

Wie muss ich jetzt in RA-Micro die Teilzahlung des Schuldners buchen?
Auf Gebühren 0 % oder als Fremdgeld und später, wenn die Rechnung komplett bezahlt ist umbuchen auf Gebühren?

Da die Forderung recht hoch ist wird sich die Sache auch noch mindestens bis nächstes Jahr hinziehen. Wann müssen dann die Zahlungen des Schuldners in der Steuererklärung auftauchen? Erst wenn die Rechnung komplett bezahlt ist (also erst 2011), oder jeweils die Beträge, die in dem jeweiligen Jahr bezahlt wurden? Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Wann muss die abgeführt werden?

Ich hoffe mir kann jemand helfen?
Steh momentan total auf dem Schlauch.

Ich weiß, die Frage ist ziemlich blöd, aber ich weiß gerade wirklich nicht weiter, sorry.
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skugga
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#2

11.02.2010, 18:28

Öhm - ich gehe ja mal davon aus, dass der Schuldner nicht nur Eure - noch nicht erstellte - Kostennote zahlt, sondern auch eine wie auch immer geartete Hauptforderung Eures Mandanten; insofern würde ich die Geldeingänge im Aktenkonto als Fremdgeld buchen und im FoKo nach BGB verrechnen.
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#3

11.02.2010, 18:37

Und um es ganz einfach zu machen, würde ich dem MA jetzt mal eine Rechnung schicken, der soll die ausgleichen, dann gehen die Zahlungen des SC automatisch ins FG im Aktenkonto und im Foko wird normal verrechnet.
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#4

11.02.2010, 19:05

Also erst als Fremdgeld einbuchen bis die Inkassokosten bezahlt sind, dann Rechnung schreiben, MwSt beim Mandant anfordern und dann die Zahlungen des Schuldners die vorher als FG gebucht wurden auf Gebühren 0 % umbuchen, oder?
Alle weiteren Zahlungen sind dann ja auf die Hauptforderung und somit Fremdgeld das ausbezahlt wird.

Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Ich kann ja schlecht für jede Rate dem Mandant eine Rechnung schicken und die MwSt anfordern. Wird die MwSt dann in der Voranmeldung angegeben, in dem Monat die Kosten komplett gezahlt wurden (selbst wenn die Raten mehrere Jahre gezahlt werden)? Oder wird sie Monat für Monat für die einzelnen Raten abgeführt, obwohl der Mandant noch keine USt darauf bezahlt hat?

Wie sieht es dann am Ende des Jahres in der Steuererklärung aus?
Werden die Zahlungen als Fremdgeld angesehen und erst dann versteuert, wenn die Kosten gezahlt sind, oder wie? Oder werden sie als Einnahmen angesehen auf die aber noch keine Steuer bezahlt wurde (geht das überhaupt)?

Habt ihr vielleicht auch noch einen Tipp für ein gutes Buch womit man die Buchhaltung, speziell auch für Anwälte, lernen kann?
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Soenny
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#5

11.02.2010, 21:10

Nö, dem Mandanten über alle Kosten und Gebühren eine Rechnung schicken und er soll ausgleichen. Was machst du denn sonst, wenn der Schuldner aufhört zu zahlen? Unter Umständen läufst du dem Mandanten wegen der Zahlung dann hinterher. Immer erst mit dem Mandanten abrechnen oder halt mit der Rechtsschutz, wenn eine vorhanden.

Wenn eure Gebühren und Auslagen gezahlt sind, kannst du die Zahlungseingänge vom SC auf FG einbuchen und an den Mandanten oder die RSV weiterleiten und mußt dir keine Gedanken mehr machen.

Ich gehe davon aus, daß ihr Ist-Besteuerung habt, dann ist mit Buchung auf Honorar zu versteuern.
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#6

11.02.2010, 21:25

Genau!! Stimme da JSanny vollkommen zu!!!

Außerdem müsst Ihr ja gegenüber Eurem Mdten. die UmsSt geltend machen...die muss er ja auf alle Fälle zahlen...

Also erst mit dem Mdten. abrechnen und die eingehenden Gelder zuerst auf die Gebühren vereinnahmen, wenn die dann bezahlt sind, auf FG verbuchen und auskehren...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#7

11.02.2010, 21:53

Das Problem wird sein, dass wir das bisher immer so gehandhabt haben, dass wir unsere Gebühren mit den Zahlungen der Schuldner verrechnen und erst dann abrechnen wenn alles bezahlt ist. Bisher hatten wir das Glück, dass alle Kosten beigetrieben werden konnten. Wenn nichts zu holen ist bezahlt der Mandant nur eine Pauschale.

Wie müsste man es dann machen, wenn die Rechnung eben erst nach Zahlung geschrieben wird?

Viele Inkassounternehmen machen es eben so, damit würden wir uns selbst ins Bein schießen, wenn wir erstmal alles vom Mandanten verlangen würden. Dadurch würde uns ein großer Vorteil entgehen. Geht also leider nicht wirklich.
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#8

12.02.2010, 07:17

Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht wirklich, Tschuldigung.

Wenn ihr ein Inkassounternehmen seid und mit den Mandanten eine Vereinbarung habt, daß erst deren Forderung beigetrieben wird und dann eure Kosten und für den Fall, daß der SC nicht zahlt, die Mandanten nur eine Pauschale zahlen müssen, werdet ihr das doch schon öfter gehabt haben oder nicht?

Wenn erst die Forderung beigetrieben wird gehen die Zahlungseingänge im Aktenkonto erst mal ins FG, braucht dich die USt. da erst mal nicht interessieren. Im FoKo wird verrechnet nach der Methode, die ihr festgelegt oder mit dem SC vereinbart habt. Im FoKo sind die Gebühren ja auch nur Netto enthalten dann und evtl. Kosten eben.
Wie müsste man es dann machen, wenn die Rechnung eben erst nach Zahlung geschrieben wird?
Was meinst du denn damit?

Wenn der SC wirklich alles gezahlt hat, Kosten, Zinsen, Hauptforderung, muß dein FoKo ja glatt sein, allenfalls hast du ein paar Cent zuviel oder zu wenig (Zinsen), kommt ja schon mal vor.

Der Mandant hat dann sein Geld inkl. der Gebühren, die eigentlich ja euch zustehen und die er noch nicht gezahlt hat, schon erhalten, ihr gebt ihm also ein zinsloses Darlehen auf eure Gebühren ( ;) ). Dann schreibst du die Rechnung inkl. USt., der Mandant zahlt die Rechnung, der Zahlungseingang wird verteilt auf Auslagen, Gebühren, USt. und ihr müßt die USt. abführen.

Wo ist jetzt das Problem? Ich sehe es nicht im Moment.
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#9

12.02.2010, 08:02

Nein, mit den Mandanten ist vereinbart, dass wir unsere Gebühren stunden und direkt beim Schuldner holen. Dafür werden dann die Zahlungen zunächst auf unsere Kosten verrechnet bis diese ausgeglichen sind.
Erst dann gibt es für den Mandanten eine Rechnung über unsere Gebühren und wir fordern die USt bei ihm an.

Zahlt der Schuldner nichts tritt uns der Mandant die Gebührenforderung ab und bezahlt eine geringe Pauschale zzgl. Auslagen.

Das Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß, wie ich die ersten Zahlungen der Schuldner verbuchen soll. Also die Zahlungen, mit denen unsere Gebühren beglichen werden. Erst auf Fremdgeld und dann wenn die Gebühren komplett bezahlt sind auf Gebühren 0 %? Oder direkt auf Gebühren 0%? Dann muss man aber jedesmal sehen, wie viel von den Gebühren noch genau offen sind.

Verstehst du mich jetzt?
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#10

12.02.2010, 09:33

In diesem Fall buchst Du die Zahlungen des Schuldners auf Honorar mit 0%. Du wirst dann zwar - bis zur Beendigung der Sache - ein Haben in Deinem Honorar haben, weil ja noch keine Sollstellung fürs Honorar da ist, aber das scheint ja bei Euch dann öfters der Fall zu sein. Wenn Eure Netto-Honorarkosten dann ausgeglichen sind, buchst Du die Ratenzahlungen des Schuldners direkt auf Fremdgeld und kehrst sie an den Mandanten aus. Nach Zahlung von Kosten und Hauptforderung stellst Du dann Deine RE an den Mandanten inkl. Mwst. und ziehst den bereits durch den SChuldner erhaltenen Netto-Honorarbetrag ab, so dass der Mdt. dann nur noch die Mwst. zahlen muss. Als Sollstellung ins Honorar muss dann aber der Bruttobetrag
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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