Zahlung Schuldner auf eigene Gebühren mit MwSt. buchen?

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BeaBunny
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#1

30.08.2009, 12:45

Hallöchen...also wahrscheinlich ist mein Gedanke richtig, aber ich möchte mir hier eine Bestätigung einholen, damit ich bloß richtig liege, da ich die Akte dann nämlich weglegen kann.

Also habe einen MB gemacht in eigener Sache...Gegenseite hat die Hauptforderung am selben Tag gezahlt...die habe ich dann in die Hauptakte gebucht - logo...

Danach habe ich den Verzugsschaden (MB-GK 23,00 € + 30 EUR Gebühren netto)...Zahlung kam auch...ist es richtig, wenn ich die 23,00 € auf Auslagen buche und dann die 30 EUR mit 19 % Mehrwertsteuer auf Gebühren oder muss man die Gebühren mit 0,00 % MwSt. buchen???

Bin der Meinung, dass es richtig wäre diese mit 19 % zu buchen...
Sonnenkind
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#2

30.08.2009, 13:50

Ist leider schon länger her, dass ich gebucht habe, aber bei uns wurde es damals so gemacht, dass die Gerichtskosten auf "GK ein" gebucht wurden. Beim GK einzahlen haben wir diese auf "GK aus" gebucht. Somit ist diese Spalte ausgeglichen. Die 30,00 EUR wurden dann auch auf Honorar ein und MWSt gebucht.
Nachdem dir aber von den 30,00 EUr die MWSt ja fehlt, wurde hier noch eine Mehrwertsteuerrechnung gemacht, die dann beim Finanzamt eingereicht wurde.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
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BeaBunny
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#3

30.08.2009, 14:16

Hm...naja kingt zwar kompliziert wegen der Rechnung ans FA, aber ich denke es ist dann wohl richtig das halt mit MwSt. zu buchen;-)

Danke
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Soenny
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#4

30.08.2009, 14:24

Die Gebühren, die für die eigene Beitreibung entstanden sind, unterliegen nicht der Steuerpflicht, siehe:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=31489&start=0

Beitrag #5
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#5

31.08.2009, 08:41

Hallo,

also ich stimme JSanny zu und würde eigene Kosten für das Mahnverfahren sowohl für die ZV ohne Mwst. buchen.
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