Ich habe eine Akte, wo der Mandant nur die Auslagen zahlen soll. Jetzt habe ich sozusagen eine Rechnung gemacht nur für die Auslagen und bin auch in Aktenkonto buchen gegangen. Sie sind aber nicht im Aktenkonto drin. Weiß jemand, wie ich die jetzt da reinbekomme?
Vielen Dank!
Auslagen buchen
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12230
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Sind die Auslagen von euch bezahlt worden? Dann sollten sie auch im Aktenkonto im Soll stehen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- koffeinkonsumentin
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 27.07.2006, 23:50
- Beruf: Refa
- Wohnort: Norden
wieso willst du die auslagen "reinbekommen"?
möglichkeit 1:
mandant zahlt die auslagen + 500
ihr leitet sie weiter - 500
auslagen ausgeglichen
möglichkeit 2:
ihr schießt die auslagen vor - 500
mandant zahlt auslagen + 500
auslagen ausgeglichen
möglichkeit 1:
mandant zahlt die auslagen + 500
ihr leitet sie weiter - 500
auslagen ausgeglichen
möglichkeit 2:
ihr schießt die auslagen vor - 500
mandant zahlt auslagen + 500
auslagen ausgeglichen
Hallo Leo,
die Auslagen sollten grundsätzlich nur über die Zahlung ins Aktenkonto reinkommen (also durch den Zahlungsausgang bzw. -eingang). Würdest Du die Rg. ins Soll stellen, wäre sie ja durch den Zahlungseingang (wenn der Mandant auf die Rg. dann zahlt) ausgeglichen. Wenn Ihr dann die Auslagen weiterleitet (also bezahlt = Sollstellung), hättest Du eine Sollstellung zu viel.
Also Rechnung rausschicken, wenn der Mdt. zahlt, den Zahlungseingang auf Auslagen buchen, wenn die Auslagen weitergeleitet worden sind, ist alles wieder ausgeglichen.
LG!
die Auslagen sollten grundsätzlich nur über die Zahlung ins Aktenkonto reinkommen (also durch den Zahlungsausgang bzw. -eingang). Würdest Du die Rg. ins Soll stellen, wäre sie ja durch den Zahlungseingang (wenn der Mandant auf die Rg. dann zahlt) ausgeglichen. Wenn Ihr dann die Auslagen weiterleitet (also bezahlt = Sollstellung), hättest Du eine Sollstellung zu viel.
Also Rechnung rausschicken, wenn der Mdt. zahlt, den Zahlungseingang auf Auslagen buchen, wenn die Auslagen weitergeleitet worden sind, ist alles wieder ausgeglichen.
LG!