Bitte um Hilfe, nochmals zum Thema Lexware/Advoware

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
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kanzleibuha
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 29.07.2009, 11:12

#1

03.08.2009, 11:07

Hallo,
wie schon in meinem letzten Posting geschrieben, ich bin neu auf dem Gebiet, bin eigentlich keine RA-Fachangestellte, sondern Buchhalterin. Ich wäre froh, wenn mir jemand Tipps geben kann, was macht Sinn in der Kanzlei, Lexware oder Advoware,
Siehe auch mein Beitrag vom 29.07.2009.
Vielen Dank für Antworten.
gkutes

#2

03.08.2009, 11:24

kanzleibuha, hättest auch einfach deinen alten beitrag hochschieben können.
Also wir haben lexware und machen damit die lohnbuchhaltung. Die Honorare etc werden mit unserem RA-Programm gebucht
Layla
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.08.2008, 16:17
Software: Advoware
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#3

06.08.2009, 08:08

Hallo kanzleibuha,

also wenn ihr schon mit Advoware arbeitet ist doch natürlich viel einfach auch in Advoware zu buchen. Du hast die Buchungen direkt aktenbezogen und kannst so dem Mdt. / Gegner / etc. schnell Auskunft geben welche Kosten noch offen sind. Das gleiche gilt für die Rechnungserstellung. Die Zahlungen können einfch in Abzug gebracht werden, müssen nicht mühsam über die Mandantenbuchhaltung gebucht werden.

Die Fibu in Advoware bietet zeitgleich auch die Versendung der UST-Voranmeldung, diverse Listen (SuSa-Liste / BWA usw.).

Ich würde Advoware bevorzugen, da die Buchungen einfach einzugeben sind und natürlich wg. der aktenbezogenen Buchungen die deinen Mitarbeitern (z.B. Rechnungserstellern) dabei helfen richtige Rechnungen zu verschicken. Bei richtiger Buchführung kann die offene Postenliste zum Mahnen genutzt werden (egal ob Fibu oder Mandantenbuchhaltung genutzt wird).

So, jetzt musst du selbst entscheiden:-)

Die Fibu ist kostenfrei in Advoware mit enthalten, es entstehen keine Extrakosten!

Gruß Layla
-Bei weiteren Fragen "leider" nicht erreichbar, da gleich in Urlaub :-)
M.A.D
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#4

06.08.2009, 10:03

Hallo kanzleibuha,

ich schließe mich Layla voll und ganz an. Wenn die Kanzlei mit einem RA-Programm (hier also Advoware) arbeitet, welches eine Buchhaltung beinhaltet, macht es m. E. absolut Sinn, diese auch zu nutzen. Zum einen - warum sollte man noch zusätzlich Geld in eine weitere Software investieren, wenn man doch schon eine hat? Zum anderen - es ist - wie Layla schon sagt - deutlich besser, wenn die Buchungen gleich aktenbezogen sind etc. Da greift so vieles ineinander, was mit Lexware dann zusätzlicher Aufwand (und im endeffekt dann auch Kosten und Fehlerrisiko) bedeutet.

Ich würde die Advoware nutzen. Aber entscheiden musst natürlich Du/Dein Chef.

Viele Grüße
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