Ersetzt ein Kostenfestsetzungsbeschluss die Anwaltsrechnung?

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Marie-maus
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#1

27.04.2009, 15:23

Hallo,

ich hätte mal de Frage die bei uns aufgetaucht ist. Ich habe eine alte Akte zur Bearbeitung, in der lediglich ein KFB gegen den eigenen Mandanten (nach § 11 RVG) enthalten ist. Dem Mandanten ist vorher aber keine Rechnung gestellt worden. Bräuchte ich nicht erst die Kostenrechnung an den Mandanten bevor ich die Kosten gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen kann?

Das Problem ist, aus dem KFB wurde vollstreckt und es ist jetzt eine Teilzahlung auf den KFB eingegangen, welche die Hauptforderung (KFB) berührt. Reicht dann praktisch der KFB als Buchungsbeleg? :? Bräuchte ich da nicht die (nicht vorhandene) Kostenrechnung?

Danke schonmal im Voraus!
supibaerchi
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#2

27.04.2009, 15:25

Wieso habt ihr denn festgesetzt, obwohl der Mdt. noch nicht mal eine Rechnung erhalten hat??? :bahnhof
Liebe Grüße
Bärchi
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Grübchen
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#3

27.04.2009, 15:28

Ja eigentlich macht man erst die Rechnung und wenn nix kommt läßt man festsetzen. Ich hab aber auch schon mal eine Festsetzng quasi zeitgleich gemacht, weil ich wusste der Mandant zahlt eh nicht und umziehen wollte er auch. Für die Buchführung reicht aber grundsätzlich der KFB zumindest reicht es unserem Steuerberater.
LG Grübchen
Marie-maus
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#4

27.04.2009, 15:56

@supibaerchi: Ich habe keine Ahnung warum das so gemacht wurde, das lag leider vor meiner Zeit. Ich kenn eigentlich auch nur den Weg, dass man erst die Rechnung macht und dann den KFB. Ich hab die ganze Akte abgekramt, aber es gibt keine Rechnung.

@Grübchen: Dankeschön :) das hilft mir schonmal weiter bei der Buchhaltung. Du meinst du hast die Rechnung + KFA gleichzeitig gemacht oder? Würdest du dann an meiner Stelle jetzt noch ne Rechnung über die KFB-Gebühren machen?
gkutes

#5

27.04.2009, 16:07

Würdest du dann an meiner Stelle jetzt noch ne Rechnung über die KFB-Gebühren machen?
es gibt keine gebühren für einen kfa!
Marie-maus
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#6

27.04.2009, 16:16

@gkutes: das habe ich damit auch nicht gemeint *g* Ich meine die Gebühren, die ich im KoFeAntrag drin habe (die gerichtlichen Gebühren), wurden dem Mandanten gegenüber nie abgerechnet. Der Mandant hat also keine Rechnung über die gerichtlichen Gebühren erhalten, es wurde aber trotzdem KFB gegen diesen gemacht. Ich möchte wissen, ob das so in Ordnung ist oder ob der Mdt nicht doch eine Rechnung darüber braucht? Reicht der KFB aus?
gkutes

#7

27.04.2009, 16:21

aso.
mE musst du auf jeden fall eine rechnung schreiben. wie soll man denn gebühren bezahlen, wenn man keine rechnung erhält? ich denke mal, bevor der mdt nicht in verzug ist, kannst du doch eigentlich auch nicht vollstrecken!?
man möge mich gerne korrigieren :) ich schreib grad so ausm bauch raus
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Grübchen
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#8

27.04.2009, 16:28

Also nun hat der Mandant ja mehr oder wenger "Freiwllig" gezahlt. Ich würde da jetzt keine Rechnung mehr hinterher schicken. Würde den Mandanten im Zweifelfall eh nur verwirren. Es wurde ja auch nix moniert von seiner Seite. Lass es wie es ist. Pack an die Buchhaltung den KFB und fertig.

Ist etwas schräg alles gelaufen, aber egal solange keiner fragt. Ausserdem dem Mandante steht nach vollständiger Zahlung ja der entwertete KFB zu. Dann hat er für sich - falls er was haben muss - ja einen Beleg wofür er gezahlt hat. Du machst für dich Kopien. Ich würde da nicht weiter im dunkeln graben.Ist dann ja alles halbwegs gerade.
LG Grübchen
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Grübchen
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#9

27.04.2009, 16:29

@gkutes Sie hat einen vollstreckbaren Titel worauf soll sie da noch warten. Der wurde zugestellt und der Mandant hat ja auch nix gemacht vorher gegen diesen
LG Grübchen
gkutes

#10

27.04.2009, 16:30

hihi - sorry - irgendwie war aus meinem hirn gelöscht, dass ja ne zahlung kam... aber es ist ja nur eine teilzahlung. was ist, wenn kein rest kommt? kann man dann vollstrecken ohne die gefahr, eins aufn deckel zu bekommen?
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