Rechnungsnummer - Wo muss sie drauf und wo nicht?

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Sanya
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#1

29.01.2009, 10:14

Hallo!

Ich weiß, das Thema wurde schon diskutiert, aber einige Beiträge sind schon recht alt und ich frage mich, ob es neue Erkenntnisse gibt.

Also: Wo muss eine Rechnungsnummer drauf?

Rechnungen an Mdt, ist klar! Aber was ist mit PKH und Beratungshilfe? Muss da auch eine drauf oder kann man das freiwillig machen, wenn man die Nummer z. B. für die Buchhaltung braucht? Und vor allem: Kennt jemand verbindliche Vorschriften dazu?

:dankeschoen im Voraus!
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LuzZi
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#2

29.01.2009, 10:15

Also, ich mach nur Rg-Nrn. auf Rechnungen an Mandanten, sonst nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Elea
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#3

29.01.2009, 10:21

Also, bei uns müssen auch auf die PKH-Abrechnungen die RE-Nr....

Eine genaue Vorschrift kann ich leider nicht sagen. Der Steuerberater sagt auf jeden Fall, dass die Nr. auf jede Rechnung muss, auch auf PKH-Abrechnungen....

Ich habe da auch nichts genaues zu gefunden...

LG
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skugga
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#4

29.01.2009, 10:26

Wie Elea - Rechnungsnummer auf ALLE Rechnungen. Auf BErechnungen muss die Nr. nicht, zu den Berechnungen zählen auch Kostenfestsetzungsanträge.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Sanya
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#5

29.01.2009, 10:35

:thx für die schnellen Antworten!
Also, ich denke mittlerweile auch, dass es besser ist auf PKH- und BH-Abrechnungen eine Rechnungsnummer drauf zu machen wegen der Buchhaltung.
Dummerweise hab ich erst vor einiger Zeit eine PKH-Abrechnung ohne Rechnungsnummer erstellt und nun die Zahlung aus der Staatskasse bekommen. Am Besten, ich erstelle dazu jetzt eine Rechnung auf den Mandanten, vergebe dazu eine Rechnungsnummer und behalte diese dann bei der Akte, oder? Damit ich der Buchhaltung eine Rechnung zur Zahlung liefern kann. Was meint ihr?
Francis
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#6

29.01.2009, 10:38

Wir schreiben auf ALLES eine Rechnungsnummer mit drauf. Auch auf Kfas u.s.w.. Das erleichtert die Buchhaltung und die Zuordnung ungemein. Ist zwar Quatsch,bin mir sicher, dass der eine oder andere schmunzelt, wenn das auf dem Kfa steht, aber wir machen das eben so. Hat sich auch bewährt.
Sanya
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#7

29.01.2009, 10:48

Ach ja, und was ist, wenn die Gebühren nicht antragsgemäß festgesetzt werden? Macht ihr dann eine Teilgutschrift für die Buchhaltung? Ans Gericht wird die wohl kaum geschickt, oder?
:ohmann
Francis
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#8

29.01.2009, 10:51

Ich mache unsere Buchaltung nicht, ich arbeite nur zu. Gott sei dank. Das hatten wir so abgesprochen. Müsste ich mal fragen....
Sanya
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#9

29.01.2009, 10:51

@Francis: Auch auf den ganz normalen KFA (nicht PKH oder BH)? Aber stellt ihr dann keine Rechnung mehr an den Mandanten? Denn dann hättet ihr ja für ein und die selbe Sache zwei Rechnungsnummern!
Sanya
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#10

29.01.2009, 10:57

@Francis: Das wäre nett, wenn Du rausfinden könntest wie Eure Buchhaltung damit umgeht. Wie die in meiner alten Kanzlei das gemacht hat weiß ich auch nicht. Da waren jedenfalls nie Rechnungsnummern auf KFAs.
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