Hallöchen alle zusammen,
ich hab da irgendwie ein Brett vor dem Kopf.
Mein Chef hat sein altes Auto verkauft. Dieser Wagen lief über das Büro und wurde auch vor knapp 13 Jahren von dem Büro finanziert. Jetzt hat er sich einen neuen Wagen gekauft (was für meine Frage allerdings nicht von Bedeutung ist).
Der Alte wurde für 4.998,00 € inkl. USt. verkauft. Das Geld ist auch mittlerweile auf unserem Konto eingangen. Lustigerweise sagte mir mein Chef, dass er 4.200,00 Euro (also den Verkaufsbetrag ohne USt) auf sein Privatkonto überwiesen bekommt. Selbst die Steuerberaterin kann mir nicht erklären warum. Sie meinte nur, dass ich den Ausgang der 4.200,00 Euro als Privatentnahme buchen soll.
Jetzt ist es also so, dass ich den Geldeingang, also die 4.998,00 €, irgendwie verbuchen soll. Auf welches Konto geht das denn?
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Verkauf des alten Pkw?
Hallo anne1982,
meines Erachtens müßte der Betrag auf "Erlöse aus Anlageverkäufen" gebucht werden ... aber wenn der Steuerberater es nicht weiß...
meines Erachtens müßte der Betrag auf "Erlöse aus Anlageverkäufen" gebucht werden ... aber wenn der Steuerberater es nicht weiß...
- anne1982
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Das hab ich mir auch schon überlegt. Misteriös finde ich halt nur, dass mein Chef den Betrag ohne Mwst privat haben wollte. Da der Gute allerdings im Moment am anderen Ende der Welt ist kann ich ihn nicht fragen und zu allem Übel droht mir nächste Woche noch der Monatsabschluss ...
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- Soenny
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Du mußt das Auto ja auf irgendeinem Konto "eingebucht" haben, auf das Konto muß der Verkaufserlös gebucht werden. Da es eine "Einnahme" ist, wird die USt. entsprechend abgeführt, die ja auch auf der Endabrechnung steht, wo der Verkaufserlös ausgewiesen ist.
Der Betrag wird dann OHNE MwSt. als Privatentnahme an deinen Chef ausgezahlt, sonst würde er ja doppelt versteuern, also die enthaltene USt. nochmals als "Einkommen" versteuern müssen, obwohl er sie schon abgeführt hat.
So hat mir zumindest mein Steuerberater erklärt, weil ich das auch gerade mit einem Fahrzeug hatte.
Der Betrag wird dann OHNE MwSt. als Privatentnahme an deinen Chef ausgezahlt, sonst würde er ja doppelt versteuern, also die enthaltene USt. nochmals als "Einkommen" versteuern müssen, obwohl er sie schon abgeführt hat.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- anne1982
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Ja, dieses Konto, wo das Auto vor knapp 13 Jahren eingebucht wurde hab ich schon gefunden. Kann das denn sein, das da immer noch ein "Plus" also ein "Haben" drauf ist?
Ich mach das hier noch nicht so lange und teilweise sind das echt noch Böhmische Dörfer.
Aber schomal ein dickes DANKESCHÖN für eure Hilfe.
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- Soenny
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Wenn die Abschreibungen nicht korrekt verbucht wurden, kann das sein Solltest du aber mal den Steuerberater fragen.
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- anne1982
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Dankeschön. Ich werde der Sache nochmal auf den Grund gehen ...
Ein erholsames langes Wochenende wünsch´ ich
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Danke, dir auch
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ich bin jetz neu mit buchhalung vertraut, mein tipp wäre, dass das auto auf dem konto mit dem restwert von 1 euro steht, und der verkaufserlös auf ein konto "buchwertgewinn" gebucht werden müßte. zumindest wurde mir das in einer schulung erklärt, dass, wenn sachen mit gewinn (also der erlös höher als der tatsächliche buchwert) aus dem anlagevermögen verkauft werden, der gewinn dann auf ein konto buchwertgewinn gebucht werden soll.
da ich aber noch buchhaltungs-frischling bin, übernehme ich keine gewähr sollte das völliger schmarrn sein, wäre ich für eine berichtigung sehr dankbar
da ich aber noch buchhaltungs-frischling bin, übernehme ich keine gewähr sollte das völliger schmarrn sein, wäre ich für eine berichtigung sehr dankbar
- anne1982
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Ich werde heute doch nochmal unserer Steuerberaterin auf die Füße treten. Falls ich noch etwas herausbekommen sollte, dann werde ich es hier mitteilen. Ich will ja schließlich nichts falsch machen ... Buchhaltung ist ja ein "gemein-gefährliches" Thema und da will ich echt nichts falsch machen.
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