Guten Morgen!
Wir haben kanzleiintern folgendes Problem:
Wir haben gegenüber RS vollständig abgerechnet (mit Vergabe entsprechender Rechnungsnummer). Da der Mdt. jedoch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, hat die RS nur den Nettobetrag ausgekehrt.
Um dem Mdt. zur Zahlung der angefallenen Mehrwertsteuer auffordern zu können, müssten wir diesem eine Gutschrift bezüglich des durch die RS gezahlten Nettobetrags erteilen und gleichzeitig zur Zahlung der MWSt. auffordern. - Kann ja eigentlich nicht sinnvoll sein.
Wir habt Ihr das Problem gelöst?
AnNoText: Gutschrifterteilung in Buchhaltung
- Curry
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Der Mdt. erhält immer die Originalrechnung, ich hoffe, ihr habt ihm die zugesandt. Du brauchst dann keine Gutschrift erteilen, du musst dem Mdt. nur mitteilen, dass die RS den Nettobetrag bereits gezahlt hat.
Solltet ihr der RS die Originalrechnung geschickt haben, musst du über die gesamte Rechnung eine Gutschrift erteilen (weil die RS keine Originalrechnung bekommt) und dem Mdt. eine neue Rechnung ausstellen.
Solltet ihr der RS die Originalrechnung geschickt haben, musst du über die gesamte Rechnung eine Gutschrift erteilen (weil die RS keine Originalrechnung bekommt) und dem Mdt. eine neue Rechnung ausstellen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Erst einmal:
Wir wollten ganz gern nur mit der einen Rechnungsnummer "arbeiten".
Früher gab es bei AnNoText die Möglichkeit der Gutschrifterteilung auf Teilbeträge, heute nicht mehr. Leider!
Hat vielleicht doch jemand noch eine andere Lösung parat?
Wir wollten ganz gern nur mit der einen Rechnungsnummer "arbeiten".
Früher gab es bei AnNoText die Möglichkeit der Gutschrifterteilung auf Teilbeträge, heute nicht mehr. Leider!
Hat vielleicht doch jemand noch eine andere Lösung parat?
- Gruftie
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Hallo Ernie!
Wir machen das immer so:
Gesamtrechnung (also brutto) ausgestellt auf den Mdten. geht an die RSV, der Mandant erhält die gleiche Rechnung mit der Bitte, den Mehrwertsteuerbetrag zu überweisen.
Ist m.E. die schnellste und einfachste Lösung.
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- Curry
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Schickt ihr zwei Originalrechnungen raus? Die RS bekommt nur eine Kopie und das Original der Mdt.Gesamtrechnung (also brutto) ausgestellt auf den Mdten. geht an die RSV, der Mandant erhält die gleiche Rechnung mit der Bitte, den Mehrwertsteuerbetrag zu überweisen.
Curry
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- Gruftie
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Curry, wir machen das genau umgekehrt...Original-Rechnung an die RSV und der Mdt. kriegt ne Abschrift...
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Dito.Gruftie hat geschrieben:Curry, wir machen das genau umgekehrt...Original-Rechnung an die RSV und der Mdt. kriegt ne Abschrift...
Grüßle
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Gruftie, aber das hatten wir hier ja schon so oft erklärt, dass das falsch ist. Auftraggeber ist der Mdt. und deshalb bekommt er immer die Originalrechnung und die RSV eine Kopie. Gerade wenn der Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann muss er die Originalrechnung haben, da er sonst die Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen kann.
Curry
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