Wie Zahlung von Auftraggeber richtig verbuchen wenn PKH?

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refana87
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#1

15.07.2008, 14:54

Hallo also folgender Sachverhalt.
Es wurde in einer Zivilrechtsache PKH beantragt und diese ratenweise bewilligt. Dann wurde einer Klageerweiterung gemacht und dafür wurde aber keine PKH beantragt (vergessen). Die Sache war dann beendet und es wurde auch aus dem Wert der Erweiterung abgerechnet. Gericht sagte sie zahlen nur einen Teil, da keine PKH beantragt wurde. Jetzt waren im Aktenkonto 26,86 € offen die von dem Mandanten angefordert wurden. Der Mandant hat diese bezahlt aber wie verbuche ich die jetzt? Kann ich die auf die PKH-Abrechnung buchen?
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Bino
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#2

15.07.2008, 18:11

Hmm ... geht es hier um ein RA-Micro-Problem?
Denn der Mandant bekommt doch über den von ihm zu zahlenden Betrag eine Kostenrechnung und dann wird auf die Kostenrechnung gebucht.
Aber ich habe kein RA-Micro, deswegen frage ich erstmal ganz vorsichtig.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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skugga
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#3

15.07.2008, 21:42

Ganz korrekt wäre:

1. Teilgutschrift der PKH-Rechnung über den nicht ausgeglichenen Betrag

2. KR an Mdt. über den von ihm zu zahlenden Teil. Wenns für die Erweiterung keine PKH gab, ergibt das ja dann mehr als das, was aus der PKH-Abrechnung noch offen war.

Aber Ihr habt wohl nur den offenen Rest beim Mdt. angefordert und bereits ausgeglichen erhalten; also hier alternativ

2. Pauschalrechnung über den offenen Teil inkl. MwSt. an Mdt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
refana87
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#4

16.07.2008, 12:18

Meiner Meinung nach hätten die Kosten ja auch garnicht beim Mandanten angefordert werden dürfen, da wir es ja vermasselt haben die PKH zu beantragen und der Mandant dazu nichts kann.
Also auf den PKH-Antrag kann ich es nicht buchen. Dachte ich mir. Es muss eine komplett neue KR erstellt werden über den Betrag. Danke.

Aber es wäre interessant zu wissen, ob diese Kosten überhaupt angefordert werden durften.
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