Rechnung stornieren

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Mops
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#1

13.06.2008, 13:02

Vom Grundsatz ist mir klar, dass ich für eine RG die eine RG NR hat eine Gutschrift erteilen muss. Nur wie macht ihr das bei Mdten die die KR nicht bezahlen und die Forderung auch nicht durchgesetzt werden kann?

Früher habe ich immer eine Gutschrift zumindest für den RG Ordner gemacht und entsprechend vermerkt, dass diese nicht an Mdt geschickt wurde.

Jetzt habe ich gehört, es würde reichen, die RG über eine Korrekturbuchung in der FiBu auf dem Aktenkonto zu stornieren und die RG in der OP Liste als bezahlt zu markieren. Ist das so richtig?

Wie mach ich es nun richtig???
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Anke73
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#2

13.06.2008, 13:06

ich mache auch einfach eine Korrekturbuchung in der FiBu auf dem Aktenkonto und schreibe als Buchungstext "ausbuchen". Da wissen wir auch später noch ganz genau, dass diese Rechnung nicht beizubringen ist. Dies kannst du aber nur machen, wenn mit dem Computer auf dem du buchst nicht die Unterlagen für den Steuerberater fertig gemacht werden. Denn dann ist diese Rechnung als Haben vermerkt und ihr müsst die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, obwohl ihr sie gar nicht erhalten habt. Bei uns wird die Buchhaltung von einem Extra-Computer erstellt.
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
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Soenny
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#3

13.06.2008, 13:15

Wie sieht die Korrekturbuchung denn aus?
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#4

13.06.2008, 14:09

FiBU, buchen, Korr.buchung, Akten-Nr., Gebühren (zu stornierenden Betrag als Haben eingeben), FiKO richtig, Buchungstext einfügen, fertig.
Steht dann nur im Aktenkonto. Daher muss ich in der OP Liste RG noch als bezahlt vermerken (storniert geht nicht manuell)
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