Hallo und hab da mal eine Frage:
Sind Seminargebühren mit oder ohne Mehrwertsteuer zu verbuchen?
Mir liegt lediglich ein Rundschreiben der Kammer mit Seminarangebot vor. Habe diesbezüglich 2 Mitarbeiter angemeldet bzw. (was ja als Anmeldung gilt) die Seminargebühr überwiesen und will nun die Zahlung verbuchen. Mehrwersteuer ist auf dem Rundschreiben nicht ausgewiesen.
Gehe ich daher recht in der Annahme, dass hier auch keine MwSt einzubuchen ist?
Seminargebühr mit/ohne MwSt ?
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Also wenn ich keine Rechnung MIT MwSt hab, buch ich ohne. Sicher ist sicher. Folgt denn nicht noch ne "richtige" Rechnung?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Curry
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Ich würde nie auf ein Rundschreiben hin irgendetwas überweisen. Man bekommt doch vom Seminarveranstalter noch eine Rechnung übersandt. Auf dem Schreiben sollte auch drauf stehen, ob der Betrag inkl. oder exkl. MwSt. zu verstehen ist.
Aber wie gesagt, du brauchst für die Buchhaltung in jedem Fall eine Rechnung, in der die MwSt. ausgewiesen ist.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ich bin mir da nicht ganz sicher, meine aber, daß es durchaus auf den Veranstalter ankommt, ob der als gemeinnützig (oder was auch immer) anerkannt ist.
Wenn Kammer = Veranstalter, spielt evtl. auch eine Rolle, ob die Kammer überhaupt Umsatzsteuer ausweisen kann, Kammer ist ja Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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- Nasenbär
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Naja, das Seminar ist erst im September und verbuchen muss ich die Überweisung ja jetzt.
Aber das war auch mein Gedanke, da auf dem Seminarangebot keine MwSt ausgewiesen ist dass ich es auch ohne verbuche.
Aber das war auch mein Gedanke, da auf dem Seminarangebot keine MwSt ausgewiesen ist dass ich es auch ohne verbuche.
- Curry
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Und was legst du als Beleg in die Buchhaltung? Du brauchst eine Rechnung, bevor ich keine Rechnung habe, überweise ich auch nichts.
Curry
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- Nasenbär
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@Curry:
Bei uns sind in den an die Anwälte gerichteten Rundschreiben der RAK (hier B.-W.) regelmäßig Seminarangebote (per beigeheftetem Sonderrundschreiben) enthalten. Die Anmeldung gilt mit Überweisung des Seminarbetrages als verbindlich. Die Zahlung wird direkt an die Kammer geleistet. Eine separate Anmeldung oder Bestätigung gibt es da nicht.
Bei "freien" Seminaranbietern läuft das anders, da meldet man sich an und bekommt eine Bestätigung mit separater Rechnung.
Bei uns sind in den an die Anwälte gerichteten Rundschreiben der RAK (hier B.-W.) regelmäßig Seminarangebote (per beigeheftetem Sonderrundschreiben) enthalten. Die Anmeldung gilt mit Überweisung des Seminarbetrages als verbindlich. Die Zahlung wird direkt an die Kammer geleistet. Eine separate Anmeldung oder Bestätigung gibt es da nicht.
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- Curry
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Naja komisch finde ich das trotzdem irgendwie, dass da keine extra Rechnung kommt.
Curry
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