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Parkquittungen Mehrwertsteuer

Verfasst: 02.06.2008, 17:31
von Gast
Hallo alle zusammn,

Ich habe folgenes Problem:

Ich soll eine Parkquittung vom Flughafen (22€) in eine monatliche Rechnung mit einbeziehen, die wir jeden Monat an unseren Mandanten schicken.

1. Frage
Haben diese Parkquittungen 7 % oder 19 %?

2. Frage
Muss ich den Nettobetrag dann in die Rechnung mit einbeziehen und dann auf den Gesamtbetrag die Summe? Oder muss ich den Bruttobetrag mit einbeziehen und darauf noch mal die 19 % MwSt.?

Für Eure schnelle Hilfe bedanke ich mich im Voraus …

LG

Verfasst: 02.06.2008, 17:52
von JonesJess
zu Frage 1): 19%
zu Frage 2): 22,00 € plus die 19%

Verfasst: 02.06.2008, 18:05
von Curry
Parkquittungen haben in der Regel 19%, allerdings bei der Stadt wird keine MwSt. berechnet.

Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.

Verfasst: 02.06.2008, 18:20
von JonesJess
Curry hat geschrieben:Parkquittungen haben in der Regel 19%, allerdings bei der Stadt wird keine MwSt. berechnet.

Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.
deswegen muss sie doch die 22,00 € plus 19% nehmen. Nix abziehen.

Verfasst: 02.06.2008, 18:26
von Curry
Ich gehe davon aus, dass die 22€ brutto sind, demnach muss sie vorher die MwSt. rausrechnen und den Nettobetrag abrechnen.

Verfasst: 02.06.2008, 18:32
von JonesJess
@curry: ich gehe davon aus, so wie Du schon geschrieben hast, dass die Stadt keine Mwst auf die Tickets berechnet.
Also ist der dort aufgedruckte Betrag Brutto/Netto; also muss ich hiervon nix abziehen - da eh keine Mwst. drauf - und diesen Betrag plus 19%.

So war die Antwort unseres Steuerberaters als wir mal so eine Anfrage an ihn hatten, da wir unsicher waren, wie was wann abgezogen wird.

Verfasst: 02.06.2008, 18:36
von StineP
"wenn der Parkschein von einer Behörde stammt (gebührenpflichtiges Parken auf öffentlichen Flächen), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da kann natürlich auch nichts von abgezogen werden."

www.lexware.de

Verfasst: 02.06.2008, 18:46
von Curry
Und ich bin davon ausgegangen, dass ein Parkhaus am Flughafen nicht der Stadt gehört, sondern einem Unternehmen. Deshalb bin ich der Meinung sind da 19% USt. drin. :wink: Das kann aber letztendlich nur lusa klären.

Verfasst: 02.06.2008, 18:55
von StineP
Wieso der Stadt?

Also ein öffentliches Gelände ist das sehr wohl. Gepachtet vom Land/der Stadt .. wie auch immer.. ;)

Verfasst: 02.06.2008, 19:21
von Curry
So ich hab jetzt nachgesehen. In Stuttgart am Flughafen zahlt man definitiv MwSt. beim parken.