RA-Micro: Wie verbuche ich Online-Auskunftskosten HReg ?

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Andreas

#1

15.05.2008, 11:08

Hallo,

wir haben hier:

RA-Micro Version 4.0c.08

Ich hab folgendes Problem:

Ich habe in einer Sache fünf Handelsregisterauszüge über www.handelsregister.de eingeholt, und zwar gestern.

Da ja die unsägliche Sammelabrechnung kommt, die auseinanderzutröseln ich schlicht nicht einsehe, alldieweil die Sachen meist eh schon gegessen, sprich abgerechnet, sind, bevor die kommt, wollte ich jetzt mal diese 5 x 4,50 € manuell ins Aktenkonto buchen, damit RA-Micro die bei der Endabrechnung berücksichtigt.

Nur:

Wie mach ich das technisch - über welches Programmodul, und was genau wähle ich da aus ?

Unter ALT-GR Y konnte ich nix passendes finden, unter ALT-GR F5 auch nicht.

Unn nü :nachdenk

Ich brauche Unterstützung :mrgreen:

:thx
Gast

#2

15.05.2008, 11:15

Am besten ist es, Du wartest, bis die Sammelrechnung da ist und dann kann man alles als Honorarauslagen in die jeweilige Akte buchen (wegen der MwSt streiten sich ja noch immer die Geister). So wäre es am besten. Ansonsten könnte man noch über die Gebührenrechnung Notariat § 154 II Elektronische Handelsregistereinsichten buchen und somit diese Kosten manuell abrechnen.
Ich hoffe, dies betrifft deine Frage.
Grüße aus Berlin
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Curry
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#3

15.05.2008, 11:43

Wenn ich das richtig verstehe, dann möchtest du ohne Finanzkonto buchen?

Also, wenn du es mit USt. weiterberechnen möchtest, dann gibst du die Kosten im Kostenblatt als Honorarauslagen ein. RA-Micro berücksichtigt es bei der Abrechnung dann automatisch und berechnet USt. drauf.

Wenn du es ohne USt. berechnen möchtest, dann geh unter "C10 Aktenkonto buchen" auf "U Saldenübernahme" und trag es dort bei Auslagen ein.
Curry

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#4

15.05.2008, 12:02

was willst Du denn weiter damit anfangen?
Nur für Abrechnungszwecke würde ich sie im Kostenblatt unter "sonstige Honorarauslagen" verbuchen, ich habe mir dafür einen extra Text eingerichtet (jaaa ich weiß, Du haßßßt das Kostenblatt, aber es hat entschieden praktische Seiten), dann wird in der Abrechnung gleich die USt berechnet.

Willst Du damit vollstrecken, dann verbucht Du die Beträge im FOKO unter "9" als Festgebühren, dann wird in der Abrechnung (ZV-Kosten) auch die USt mitgerechnet.

Willst Du bei der Abrechnung den Ausweis der USt bleibt nur der Weg über die Verbuchung als "Gebühr" resp. "Honorarforderung".
ich glaub mich knutscht ein Elch
Andreas

#5

15.05.2008, 12:31

Das mit dem "Honorarauslagen sonstige" könnte funktioniert haben. Ich seh zwar nix im Aktenkonto, aber es wird dann wohl hoffentlich bei der Endabrechnung funktionieren.

Grad getestet -> jawoll, wird übernommen. Auch wenn ich "0 % MwSt." gewählt habe, rechnet er zwar 19 % drauf, aber auch egal, Mdt. ist sowieso vorsteuerabzugsberechtigt.

:thx
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Curry
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#6

15.05.2008, 12:32

Das mit den 0% ist anders gemeint. Es gibt Honorarauslagen in denen MwSt. enthalten ist und es gibt welche, dort sind keine enthalten. Da musst du entscheiden ob mit oder ohne MwSt.

Aber es wird grundsätzlich auf Honorarauslagen die USt. berechnet.
Curry

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Andreas

#7

15.05.2008, 12:38

Aaaaaaaaaaah :nachdenk

Jetzt bin ich schlauer.

Hoffentlich habe ich das nicht bis morgen vergessen :lol:

*nochmalknotenhintersohrmach*
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#8

15.05.2008, 14:19

ach ja: Im Aktenkonto tauchen die Kosten natürlich nur auf - und zwar als Gebühr(!), wenn Du beim Buchen im Foko das Kreuzerl bei Aktenkonto buchen gesetzt hast ;-)
ich glaub mich knutscht ein Elch
Andreas

#9

15.05.2008, 16:25

Ich buche nie per FoKo Kosten ins Aktenkonto :wink:
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#10

17.05.2008, 09:14

das Kostenblatt kannst du dir angucken, wenn du das AKtenkonto offen hast und dann oben auf Kostenblatt klickst..
Andreas hat geschrieben:Ich buche nie per FoKo Kosten ins Aktenkonto :wink:
und das ist auch gut so ;-)
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