Wer trägt die Steuer

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Mädchenfüralles
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#1

06.05.2008, 11:06

Hallo wieder mal ich und wieder macht mein Chef mich verrückt. Ich bin mir immer sicher, dass ich es richtig mache, dann baut er sich vor mir auf und ich hab keine Ahnung mehr.

Unser Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt. Wir betreiben für ihn die ZV.

Klar ist, dass ich die Steuer auf unsere Gebühren für die ZV vom Mandanten bekomme (Gegner ist keine Firma), oder liege ich da schon falsch.

Nun Folgendes: Wir haben uns mit dem Gegner auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Die Einigungsgebühr hierfür übernimmt der Gegner. Rechnung brutto oder netto.

Ich sage netto aber mein Chef, der meiner Meinung nach keine Ahnung von Buchhaltung jeglicher Art hat, meint, dass der Gegner die Steuer tragen muss und zwar immer, auch wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Ich schäme mich schon langsam, weil ich immer so doofe Fragen habe, aber der verunsichtert mich dann immer so.

:sorry
Gast

#2

06.05.2008, 11:09

Alle Gebühren sind - wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - netto abzurechnen mit der Gegenseite.

Mit dem Mandanten wird natürlich ganz normal abgerechnet. Die Steuern, die ihr auf eure Rechnung (vom Mandanten) bekommt müsst ihr an das Finanzamt abführen.

Die Steuern die euer Mandant an euch zahlt bekommt euer Mandant vom Finanzamt wieder.

Wenn ihr jetzt also gegenüber dem Gegner eure Gebühren brutto abrechnen würdet, dann würde der Mandant (der Vorsteuerabzugsfähig ist) ungerechtfertigt bereichert sein.

Denn zum einen würde euer Mandant die Steuern vom Gegner bekommen und zum anderen auch noch vom Finanzamt.

Versuch das einfach mal Deinem Chef zu erklären. Er muss doch schließlich auch ne Umsatzsteuervoranmeldung machen.
StineP

#3

06.05.2008, 11:10

Wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann ist alles, was du für ihn eintreibst immer netto. IMMER. Und dabei ist egal, ob der Gegner Verbraucher oder Unternehmen ist.

Du hast in jedem Fall die USt vom Mandanten zu holen.

Das gilt nicht nur für den obigen Fall, sondern wahlweise auch für die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss.

Mandant ist Kostenschuldner für die USt, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Immer.
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Curry
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#4

06.05.2008, 11:11

Da kann ich Preußi nur zustimmen. Ihr bekommt die Gebühren netto!
Curry

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#5

06.05.2008, 11:12

:thx

So mache ich es auch schon seit ich denken kann, aber wenn er sich mit seinen knapp 2 m Körpergröße vor mit aufbaut, dann weiß ich manchmal gar nichts mehr. Außerdem kann ich es ihm dann nicht erklären, weil ich vor ihm steh, wie ein verschüchtertes Rehlein und nicht mehr flüssig sprechen kann.

Danke an Euch.
Gast

#6

06.05.2008, 11:16

erklär es ihm doch einfach so, wie ich es geschrieben hab. Das dürften sogar 2-Meter-Anwälte verstehen :D
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#7

06.05.2008, 11:24

Das hab ich grad gemacht und man höre und staune, er hat es kapiert. Es leuchtet ihm ein. DANKE, DANKE, DANKE.

Jetzt muss ich mich vielleicht nicht mehr mit dem Steuerthema mit meinem Chef rumschlagen.

:thx
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