Bahncard buchen

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
samara
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#1

16.04.2008, 10:27

Hi! Wie kann man eine Bahncard richtig buchen? Kann man sie steuerrechtlich absetzen?
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Nasenbär
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#2

16.04.2008, 11:05

Wir buchen die BahnCards immer (seit Jahren) unter "Sonstige Kosten 19% MwSt".

Die BahnCard ist auch voll absetzbar, sofern diese zur Minderung der Betriebsausgaben erworben wurde [ist ja dann der Fall].
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

16.04.2008, 11:24

welches Konto ist das bei dir dann?
StineP

#4

16.04.2008, 11:25

In SKR03 ist das 4900
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Nasenbär
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#5

16.04.2008, 11:28

Bei uns Sachkonto Nr. 4801. Der Bereich 4000 bis 4999 sind ja alle Aufwandskonten.
samara
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#6

16.04.2008, 12:34

Hm, wir haben weder 4801 noch 4900...

Was bucht man eigentlich auf 4660 Reisekosten AN und 4670 Reisekosten Anwalt?
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immer
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#7

16.04.2008, 12:39

4660 = Reisekosten für Reisen von Angestellten (also Refas oder auch angestellte Anwälte)

4670 = Reisekosten für Kanzlei(mit)inhaber
AC/D Schuhe aus!
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Nasenbär
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#8

16.04.2008, 12:53

Naja, ich arbeite mit RAmicro, Du mit AnNoText - daher sicherlich auch die Zahlenunterschiede.

@immer: (wir haben ja das gleiche Programm) Eine Unterteilung zwischen Angestellte und Inhaber gibt es bei uns nicht. Wir haben lediglich
4500 Reisekosten 0%
4545 Reisekosten 7% und
4555 Reisekosten 19% (richtet sich ja nach der Entfernung wann welcher Steuersatz gilt)
samara
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#9

16.04.2008, 13:35

Welche Reisekosten des Kanzleiinhabers sind denn gemeint? Fahrten zu den Gerichtsterminen? Und wenn man die Fahrkosten dem MA in Rechnung stellt - wie bucht man das dann alles richtig? Als Gebühren?
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immer
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#10

16.04.2008, 15:37

Grundsätzlich alle beruflich veranlassten Reisekosten, also auch solche, die nicht vom Mandanten erstattet werden (z.B. zu Seminaren).

Wenn du sie dem Mandanten weiterberechnen willst, musst du das halt irgendwo vermerken. Kann dir leider nicht sagen, wie das in Annotext geht.

Eine Bahncard ist allerdings nicht erstattungsfähig, weil sie ja für mehrere Fahrten genutzt wird. An ne Erstattung wäre allenfalls dann zu denken, wenn für eine einzige Dienstreise (Hin- und Rückfahrt) die Kosten für Fahrschein+Bahncard billiger wären als ein Fahrschein ohne Bahncard.
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