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anteilige Urlaubsberechnung

Verfasst: 14.04.2008, 15:41
von mellimaus
Hallo ihr Lieben,

muss grad durchrechnen wieviel Resturlaub aus dem letzten Jahr mein Kollege noch bekommt.

Er hat am 01.06. angefangen und im Arbeitsvertag steht 26 Urlaubstage, wobei in der 6-monatigen Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Er hatte im letzten Jahr gar keinen Urlaub, hat er dann also noch einen Restanspruch auf 15 Tage oder den vollen Urlaub?

Vielen Dank schonmal

Verfasst: 14.04.2008, 15:43
von Gast
Resturlaubsanspruch ist meiner Meinung nach 15 Tage.

Von Juni bis Dezember sind 7 Monate.

Die 26 Urlaubstage sind durch 12 Monate zu teilen und auf das restliche Jahr hochzurechnen. Daher 26 durch 12 mal 7 = 15,19

Verfasst: 14.04.2008, 15:45
von mellimaus
so hab ich mir das auch gedacht Preußi, wollt nur nochmal Sicherheit.

Gilt diese Regelung immer, also auch wenn ich zum 01.03. irgendwo anfange? Hatte mal sowas in Erinnerung, dass irgendwie ab der Hälfte des Jahres nur noch anteilig Urlaubsanspruch besteht und davor der volle.

Stimmt das oder verwechsel ich was?

Verfasst: 14.04.2008, 16:02
von Catwoman1703
Ja, diese Regelung gibt es schon. Aber i. d. R. ist es ja so, dass du wenn du beispielsweise zum 01.07. woanders anfängst ja vorher in deiner alten Kanzlei bereits Urlaub in Anspruch genommen hast, sei es in Natura oder du hast ihn dir auszahlen lassen. Selbstverständlich anteilig. Dann steht dir ja nur der anteilige Urlaub deines neuen Arbeitgebers zu, also dann quasi von Juli bis Dezember.

Verfasst: 14.04.2008, 16:11
von Gressi04
:zustimm
Seh ich auch so. Es besteht der der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Jahr länger als 6 Monate besteht. Bereits genommener Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber muss angerechnet werden. (siehe BUrlG)