Wo vergebe ich eine Rechnungsnummer und wo nicht?

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Di
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#11

09.04.2008, 14:17

Ich würde dann eine Rg an den Mandanten stellen; mit Zahlung Justizkasse und Zahlung Mandant und den evtl. Überschuss dann auszahlen!
Liebe Grüße
Diana :wink1
Gast

#12

09.04.2008, 17:02

??????????????????
Wenn ich eine Honorarvereinbarung habe, und der Mandant zahlt Raten, dann muss ich doch nichts zurückzahlen. Dann habe ich wieder das Problem mit der Abrechnung.
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Pepples
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#13

09.04.2008, 17:36

Sorry, ich versteh jetzt gerade dein Problem nicht.
Wenn Du mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung schließt, dann stellst Du ihm doch eine Rechnung. Ob er das dann in Raten bezahlt oder nicht ist egal.
Und wenn ich mit der Staatskasse abrechnen muss verbietet sich m.E. eine Honrarvereinbarung mit dem Mandanten, weil der nicht leistungsfähig ist, sonst würde er ja keine PKH erhalten.


Schilder dein Problem doch mal an einem konkreten Fall.
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Danjella
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#14

09.04.2008, 18:07

Es gab da mal Informationsblatt - bin leider nicht mehr auf Arbeit - da steht definitiv drin, dass der RA nur eine Rg.Nr. an den Mdt. vergeben darf und genau so mache ich das auch. An die RS schicken wir Kopie der Rg., die an Mdt. geschickt wird, die ja damit eine Nr. gekriegt hat.
An die Staats-/Justizkasse wird nur ein Antrag gestellt ohne Rg.Nr. Die Justizkasse ist ja nicht dein Kostenschuldner, dass bleibt der Mdt. Die Justizkasse übernimmt nur die Kosten des Mdt.

@cloi: Weiß nicht, ob ich deine weitere Frage richtig verstehe, aber ich versuchs mal weiter...

Wenn du eine Rg noch an den Mdt. stellen willst, dann nimm doch einfach rein, abzügl. gezahlten Betrag durch die Justizkasse i.H.v. ??

Hoffe, das du das wissen wolltest ;-)
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Pepsi
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#15

10.04.2008, 12:16

bei PKH finde ich es quatsch dem Mdt ne Rg zu machen, deshalb bekommt die PKH Abrechnung ne RgNr (weil man ja eine zum buchen braucht). Mn kann natürlich auch ne Abrechnung an Mdt machen und die Zahlung abziehen, also sprich 0 und die einfach abheften und nicht abschicken... ist mir aber zu umständlich und die LJK kann damit sowieso nichts anfangen mit der RgNr
merlinnatty123

#16

16.04.2008, 08:07

Nach Steuerrecht ist immer eine Rechnung zu vergeben. Es gibt da meines Wissens nach keine Ausnahme. Wir hatten kürzlich eine Prüfung bei uns im Haus und der Fuzzi vom FA meinte, daß sobald Geld fließt, muß RE-Nr., Leistungszeitraum, Datum, SteuerNr.,... drauf.
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#17

16.04.2008, 08:35

bei Rg bis 100 € braucht man keine RgNr zu vergeben, macht aber m.E. keinen Sinn, entweder immer oder gar nicht

ansonsten hast du im Prinzip recht, nur die Frage ist WER bekommt die Rg MIT RGNR (s.o.)
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