Aktenrücksendung und Einschreiben als Honorarauslagen?
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Schaue mir gerade die Buchhaltung meiner Vorgängerin an. Sie hat Einschreiben/Rückschein und Pakete für Aktenrücksendung als Honorarauslagen verbucht. Ist meiner Meinung nicht ganz richtig. Fällt das nicht unter allgemeines Porto? Muss ich doch sicher stornieren und neu buchen oder einfach umbuchen?
Wenn auf die von Dir genannten Auslagen USt. zu berechnen ist, müssen diese Auslagen (z.B. Aktenversendungspauschale 12,00 €) als Honorarauslagen eingebucht werden. Wenn es euer eigenes Porto ist, wird darauf keine USt. berechnet und dann ist es falsch in den Honorarauslagen gebucht.
- Vorzimmerkeule
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Ich habe gelernt, es unter allgemeiner Postalia zu buchen (Kto: 4910). Die Begründung hierfür ist, dass diese Kosten mit der Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG abgegolten ist, ich diese nicht zusätzlich verlangen darf. Das mache ich auch heute noch so, da sich meine Mädels hier immer noch nicht mit der Sache auseinandergesetzt haben, denn ich habe persönlich meine Bedenken damit, nachdem diese Diskussion mit den Auslagen für Aktenversendung als durchlaufender Posten (somit zzgl Mwst) aufgekommen ist.
In diesem Zusammenhang muss ich doch mal die RA-Micro-Anwender fragen, wie sie dies anstellen. Denn wenn ich Auslagen eingebucht habe, dann weisst er sie zwar in der Rechnung aus, berechnet aber darauf keine Mwst. Als mein Notar noch lebte, ich im Notariat Rechnungen geschrieben habe, funktionierte das. Muss ich irgendwas an meinen Einstellungen in der Buchhaltung ändern?
In diesem Zusammenhang muss ich doch mal die RA-Micro-Anwender fragen, wie sie dies anstellen. Denn wenn ich Auslagen eingebucht habe, dann weisst er sie zwar in der Rechnung aus, berechnet aber darauf keine Mwst. Als mein Notar noch lebte, ich im Notariat Rechnungen geschrieben habe, funktionierte das. Muss ich irgendwas an meinen Einstellungen in der Buchhaltung ändern?
Liebe Grüße, Manu
- Curry
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Also meiner Meinung nach fällt das unter die normale Entgeltpauschale. Sollte es dennoch gesondert abgerechnet werden (weil man nach genauer Aufstellung abrechnet), wäre das nach Nr. 7001 VV RVG abzurechnen. Dann ist darauf auch die USt. zu berechnen, da es sich um Gebühren handelt.
Curry
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man kann es natürlich im Kostenblatt unter Postauslagen aufnehmen, sollte es über 20 € kommen nimmt er dann wohl das tatsächlich entstandene beim abrechnen
@Vorzimmerkeule: dazu gibts schon unzählige Threads hier PS: du musst wenn du die Kontoauszüge buchst die Auslagen nicht mit Aktenkonto buchen, sondern in das anzulegende Konto 4781 (4782 für Auslagen inkl. Ust. und 4781 für Auslagen ohne USt.) buchen und dann ins Kostenblatt den Betrag vormerken, dann nimmt er automatisch wenn du abrechnest das als Honorarauslagen mit in die Rg
@Vorzimmerkeule: dazu gibts schon unzählige Threads hier PS: du musst wenn du die Kontoauszüge buchst die Auslagen nicht mit Aktenkonto buchen, sondern in das anzulegende Konto 4781 (4782 für Auslagen inkl. Ust. und 4781 für Auslagen ohne USt.) buchen und dann ins Kostenblatt den Betrag vormerken, dann nimmt er automatisch wenn du abrechnest das als Honorarauslagen mit in die Rg
Bei uns werden diese Auslagen als ganz normale Postauslagen gebucht und abgerechnet.