Aktenrücksendung und Einschreiben als Honorarauslagen?

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secret72

#11

07.04.2008, 15:41

Pepsi hat geschrieben:genau das meinte ich ja..
Hab ich auch nicht bezweifelt. Wollte nur sagen, wie wir das hier machen. :wink:
Ines
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#12

08.04.2008, 13:36

secret72 hat geschrieben:Bei uns werden diese Auslagen als ganz normale Postauslagen gebucht und abgerechnet.
So hätte ich das auch gemacht. Aber nach Rücksprache mit unserem Steuerberater soll ich die tatsächlich als Honorarauslagen buchen! Wird bei uns getrennt von der Pauschale abgerechnet.

Hab mal in einem anderen Tread gelesen, dass Ihr zwei Konten für Honorarauslagen habt? Eins mit und eins ohne VST? Kann ich das nicht alles in eins buchen?
secret72

#13

08.04.2008, 13:48

Ines hat geschrieben:
secret72 hat geschrieben:Bei uns werden diese Auslagen als ganz normale Postauslagen gebucht und abgerechnet.
So hätte ich das auch gemacht. Aber nach Rücksprache mit unserem Steuerberater soll ich die tatsächlich als Honorarauslagen buchen! Wird bei uns getrennt von der Pauschale abgerechnet.
Das halte ich aber nicht wirklich für korrekt.

Angenommen, Du hast eine Akte angelegt, Ihr beantragt Akteneinsicht, schickt die wieder zurück und danach ist die Sache für Euch schon erledigt. Ihr würdet ja dann NEBEN der normalen Auslagenpauschale von € 20,00 zusätzlich die Postgebühren für die Aktenrücksendung abrechnen! Das ist in meinen Augen nicht richtig. Mit der 7002 werden doch die POST- und Telekommunikationsentgelte abgerechnet.
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#14

08.04.2008, 16:23

:zustimm korrekt kann das nicht sein... der StB hat doch von RVG keine Ahnung..

man kann wohl auch nur ein Konto nehmen, aber so ists einfacher auseinander zu halten und vor allem kann man sich nicht mit der MwSt vertun..
Ines
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#15

09.04.2008, 14:41

So habe jetzt alle davon überzeugt, dass dies nicht mehr als Honorarauslagen gebucht wird. Wie krieg ich die denn jetzt storniert? Unter Journal sagt er mir nur dass ich Korrekturbuchen muss. Jemand eine Kurzanleitung für mich?
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#16

10.04.2008, 12:17

na eben ne Korrekturbuchung machen in der FiBU, aktenbezogene Buchungen kann man nicht stornieren
Ines
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#17

10.04.2008, 12:46

Im Konto ist ja die Korrektur erfolgt. Aber im Konto Honorarauslagen ist alles beim Alten. Selbst wenn ich da von Honorarauslagen auf Porto umbuchen will, macht er das nicht, weil er ja bei beiden Konten nur S-Beträge annimmt. Hoffe, Ihr wißt, was ich meine. Hilfe!
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#18

10.04.2008, 12:53

welces Konto ist das überhaupt bei dir, ein solches Konto gibts m.W. überhaupt nicht
Ines
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#19

10.04.2008, 12:59

Also im Aktenkonto ist der Betrag im Soll auf Gebühren gebucht gewesen. Den habe ich jetzt im Haben Korrekturgebucht. Damit stimmte dann ja nicht mein Finanzkonto. Also habe ich die Buchung erneut vorgenommen und den Betrag im Porto (4910) gebucht. So jetzt habe ich aber immer noch den selben Betrag im Konto Honorarauslagen (4902) stehen und den kriege ich nicht da raus.
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#20

10.04.2008, 14:19

ich verstehe das Problem.. ich würde sämtliche Korrektur-Buchungen rückgängig machen und eine Umbuchung von Porto (Soll) an Honorarauslagen (Haben) machen, anders geht es m.E. nicht, da die Buchung im Aktenkonto normalerweise nicht mit einem Sachkonto verbunden ist , jedenfalls keine außer die ab 8000..
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