Muss Rechnung im Original vorliegen?

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Curry
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#1

03.04.2008, 15:24

Hallo!

Wir bekommen unsere Telefonrechnung momentan per Post zugeschickt. Das kostet aber zusätzlich 3,00€.

Reicht es für die Buchhaltung aus, wenn ich mir die Rechnung per Mail schicken lasse und sie mir dann ausdrucke?
Curry

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skugga
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#2

03.04.2008, 15:27

Jepp, reicht völlig.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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butterflybabe
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#4

03.04.2008, 15:41

:zustimm Anwälte können ja ihre Rech auch per Fax übersenden, sofern der andere kein Endlospapier hat.
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LuzZi
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#5

03.04.2008, 15:58

Klaro reicht das aus, wäre ja noch schöner wenn nicht ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

03.04.2008, 16:02

@butterflybabe: Echt Anwälte dürfen das auch? Ich dachte immer (und mein Chef auch), dass weil die unterschrieben sein müssen, die auch im Original vorliegen müssen...

LG
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Curry
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#7

03.04.2008, 16:06

Na dann ist ja gut, dann kann ich mir das ja per Mail schicken lassen.
Curry

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butterflybabe
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#9

03.04.2008, 16:16

@butterflybabe: Echt Anwälte dürfen das auch? Ich dachte immer (und mein Chef auch), dass weil die unterschrieben sein müssen, die auch im Original vorliegen müssen...
Da war vor einigen Wochen ein Bericht in der Rafaz, aber nur, wenn der Empfänger das Fax auf "normalen" Kopierpapier bekommt, also bei Endlospapier reicht das nicht, da muss die Rech im Original vorliegen.

Wir vertreten mehrere Firmen und schicken aus Kostengründen die Rech nur per Fax.
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Pepsi
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#10

03.04.2008, 16:25

aber eigentlich müsste die Rg per Mail dann auch signiert sein!
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