Hallo, ich habe da mal eine Frage in Sachen Lohn/Gehalt:
Ich muss jetzt eine Aushilfe anmelden und weiß leider nicht ganz genau, welche Nummer der Tätigkeitsschlüssel hat, den ich bei der Meldung zur Sozialversicherung angeben muss. Wir hatten jahrelang keine Aushilfe mehr und den alten Unterlagen entnehme ich, dass seinerzeit die Aushilfe, mit dem gleichen Tätigkeitsschlüssel wie ich, also 78142 (was schon falsch ist, da ich den Abschluss Höhere Handelsschule habe und daher meines Erachtens die Endziffer 5 angegeben werden muss) und ein anderes mal der Schlüssel 110 angegeben wurde und ich nun gar nicht mehr weiß, was das bedeutet
Ich versuche, seit fast einer Woche bei der Minijob-Zentrale zu jeder erdenklichen Zeit anzurufen, leider ohne Erfolg, da anscheinend dort "dauerbesetzt" ist.
Also, kennt sich jemand auf diesem Gebiet aus??
Angaben zur Tätigkeit
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Hi!
Ich hab mal ein bisschen gegoogelt. Demnach sind für den Minijob-Bereich grundsätzlich bezüglich Personengruppen die Schlüssel 109 - geringfügig entlohnte Beschäftigung und 110 - kurzfristige Beschäftigung anzugeben.
Grüße
Ich hab mal ein bisschen gegoogelt. Demnach sind für den Minijob-Bereich grundsätzlich bezüglich Personengruppen die Schlüssel 109 - geringfügig entlohnte Beschäftigung und 110 - kurzfristige Beschäftigung anzugeben.
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- Steffi_1986
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also wir haben für unsere 400,00 Euro Kraft auch 109 angegeben
Liebe Grüße
Steffi_1986
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109 habe ich bei RA-Micro auch als Personengruppe (Lohn/Gehalt, Mitarbeiterdaten ändern, unter "DÜVO" Punkt 101 auch angegeben. Die Nummer nimmt er unter PUnkt 98 "Angaben zur Tätigkeit" und auch SV/Net leider nicht.. Hilfe.. Dort will er den 5-stelligen Schlüssel haben (die ersten 3 Ziffern Beruf, 4. Ziffer das Angestelltenverhältnis und Ziff. 5 die Ausbildung... Hilfe...
- Steffi_1986
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Stellung im Beruf: 9 = Teilzeit
Ausbildung: 1 = Volks-Hauptschule
das haben wir damals angegeben
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Liebe Grüße
Steffi_1986
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Steffi_1986
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